Geringer Zuspruch

Nur 1.977 Österreicher nutzen Bildungskarenz

Österreich
04.02.2009 13:04
Die Möglichkeit einer Bildungskarenz wird nur in geringem Ausmaß genützt, obwohl die Zugangsvoraussetzungen mit 1. Jänner 2008 deutlich erleichtert worden sind und die Bestimmung nun auch finanziell attraktiver ist. Von rund 3,4 Millionen unselbstständig Beschäftigten nützen nur 1.977 (Stand: Oktober 2008) diese Möglichkeit. Das sind zwar fast doppelt so viele als 2007 (1.065, Stand Dezember), für das Arbeitsmarktservice (AMS) sind das aber trotzdem "relativ wenig". Dabei ist Bildungskarenz gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Maßnahme zur Beschäftigungserhaltung.

Angesichts der Wirtschaftskrise sprachen sich in letzter Zeit mehrere Experten, darunter Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), Wifo-Experte Markus Marterbauer und Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel für Bildungskarenz als Maßnahme gegen Arbeitslosigkeit aus.

Nach einem eher schwachen Start wurde die Bildungskarenz 1999 von 2.394, im Jahr 2000 gar von 4.700 Personen in Anspruch genommen. Der rasante Anstieg liegt laut AMS größtenteils an einer Gesetzeslücke: Frauen konnten direkt nach der Karenz in Bildungskarenz gehen und nützten diese als "weiteres Karenzjahr", so Arbeitsmarktexperte Horst Friedrich. Das erklärt auch den damals extrem hohen Frauenanteil von rund 94 Prozent.

Im Oktober 2000 wurde deshalb beschlossen, dass zwischen dem Bezug von Karenzgeld und Bildungskarenzgeld 26 Wochen Beschäftigung liegen müssen. Daraufhin sank die Zahl im Jahr 2001 auf 849. Ab 2002 pendelten sich die Zahlen bei knapp über 1.000 ein, wobei der Frauenanteil noch immer deutlich höher ist.

Anfang 2008 Hürden beseitigt
Musste man früher mindestens drei Jahre durchgehend bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein, um die Bildungskarenz zu nützen, wurde diese Hürde Anfang 2008 auf ein Jahr gesenkt. Auch finanziell wurde die Bildungskarenz attraktiver gemacht: Bekam man vorher 14,53 Euro pro Tag, hat man nun Anspruch auf sein fiktives Arbeitslosengeld, sofern dies über 14,53 Euro pro Tag liegt, erklärt Friedrich. Neu ist auch, dass Saisonbeschäftigte in Bildungskarenz gehen können. Sie müssen vier Jahre bei demselben Dienstgeber gearbeitet haben und direkt vor Antritt drei Monate durchgehend beschäftigt gewesen sein.

Grundsätzlich kann die Bildungskarenz für mindestens drei Monate bis maximal ein Jahr vereinbart werden. Nachzuweisen ist die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden, bei Elternteilen, die Kinder unter sieben Jahren betreuen müssen, sind es 16 Wochenstunden. Beantragen kann man die Bildungskarenz beim AMS.

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