Der Gesamtbetrag der geleisteten Rückzahlungen ist tatsächlich höher als die angegebenen 1,75 Millionen Euro. Denn nur Einmalüberweiseungen wurden bisher gezählt. In Raten bezahlte Beträge sind noch nicht aufgeschlüsselt. Die mit der Abwicklung betrauten Krankenkassen haben außerdem die Datenauswertung für den Gesamtzeitraum noch nicht abgeschlossen.
Klagen gegen Rückforderung
Gegen die Rückforderungsbescheide gab es bisher insgesamt 690 Klagen. 465 Verfahren laufen derzeit noch. Von den 225 erledigten Vefahren entschieden die Gerichte in nur 16 Fällen zu Gunsten der Kläger. Und das ausschließlich, weil diese neue Fakten vorgebracht hatten, betont man im Büro von Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP).
Über die Höhe der Zuverdienstgrenze läuft derzeit ein Verfahren des Verfassungsgerichtshofs, nachdem der Oberste Gerichtshof hier eine Verfassungswidrigkeit geortet hatte.
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