Der "unschöne Vorfall", wie Einzelrichter Markus Lindorfer den handgreiflichen Streit nannte, hatte sich vor einem Jahr in einem Reitstall in der Gemeinde Elsbethen im Flachgau zugetragen. "Mein Pferd hat nach der Springstunde geschwitzt, deshalb wollte ich es ins Solarium stellen", schilderte die 51-jährige Reiterin. Nach zehn Minuten langem Warten habe sich jedoch der 65-jährige Pferdebesitzer immer noch geweigert, seinen Hengst wegzustellen. Der Akademiker sah aber keine Alternative für einen anderen Anbindeplatz, weil das Tier leicht nervös werde, gerade wenn eine Stute in der Nähe sei, gab er zu bedenken.
Unschöne Worte und Fausthiebe
Als die wütende Frau den Hengst losband, eskalierte der vorerst verbale Streit, bei dem auch unschöne Worte wie "Arschkuh" gefallen sein sollen. Der 65-jährige habe mit Fäusten auf sie eingeschlagen, schilderte die wegen schwerer Körperverletzung Erstangeklagte. Sie erlitt laut Strafantrag eine Schädelprellung, Rissquetschwunden am Hinterkopf und eine Bänderzerrung.
Zum "Schutz" Mistschaufel gezückt
Zum "Schutz" und als Drohgebärde" habe sie eine Mistschaufel aus der nahe gelegenen Scheibtruhe genommen und hochgehoben, führte die Akademikerin weiter aus. Die Verletzungen ihres Widerparts - Bruch des Mittelhandknochens der linken Hand, Prellung an beiden Händen - seien durch seine Schläge gegen die Schaufel bzw. den Stiel entstanden. Der wegen leichter Körperverletzung Zweitangeklagte erzählte hingegen, die Frau habe auf ihn regelrecht eingeschlagen. Ihre Verletzungen seien durch das Gerangel mit der Schaufel passiert, was ihm leid tue. Eine Mitverantwortung gestehe er ja ein.
"Das Pferd können wir nicht befragen"
"Tatzeugen gibt es nicht, und das Pferd können wir nicht befragen", seufzte der Richter. Der Staatsanwalt zog scherzend einen "Pferdeflüsterer" in Erwägung. In seiner Urteilsbegründung meinte Lindorfer, vielleicht hätten ja beide Angeklagten die Unwahrheit gesagt. "Eine Aussprache wäre sinnvoll", fügte der Richter hinzu.
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