'Nazi-Schatz' Magda

Prozess um Schneider-Roman in Deutschland

Adabei
30.01.2009 11:46
Der Roman „Ende einer Nacht“, bei dem es um den Tod der Schauspielerin Romy Schneider geht, steht im Mittelpunkt eines Prozesses um mögliche Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes vor dem Landgericht Frankfurt. Im Oktober war dem Münchner Blumenbar Verlag in einer einstweiligen Verfügung untersagt worden, mehrere Passagen über das Leben von Romy Schneiders Mutter, Magda Schneider (im Bild links mit Romy), zu verbreiten. Seit Donnerstag verhandeln die Richter über den Widerspruch des Verlages und des Autors Olaf Kraemer. Die Kammer will am 13. Februar ein Urteil verkünden. Das Buch war im Herbst teilweise geschwärzt auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellt worden.

Kläger ist Horst Fehlhaber, der dritte und letzte Ehemann der 1996 verstorbenen Schauspielerin Magda Schneider. Seiner Auffassung nach wird Magda Schneider an mehreren Stellen in dem Roman fälschlicher Weise in die Nähe Adolf Hitlers gerückt. Unter anderem ist in dem Buch von Schneider als „Nazi-Schatz“ die Rede. Sie sei immer „aufgebrezelt wie ein Backfisch vom Nachmittagstee auf dem Obersalzberg zurückgekommen"“ Darüber hinaus habe sie beim Einmarsch der Amerikaner zahlreiche Fahnen und „Mein Kampf“-Bücher im Garten vergraben. Nach dem Krieg habe sie immer bedauert, dass das Dritte Reich zu Ende sei. Schneider hatte sich 1934 am Königssee in der Nähe von Hitlers „Berghof“ ein Haus gekauft und dort gewohnt.

Während Fehlhaber in den 152 Worte umfassenden Passagen eine Verletzung des „postmortalen Persönlichkeitsrechtes“ seiner verstorbenen Ehefrau sieht, berufen sich Verlag und Autor auf die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit. Jeder, der das als Roman gekennzeichnete Buch lese, werde wissen, dass alles Fiktion sei, sagte Autor Kraemer vor Gericht.

Der Verlag wies in den zahlreichen Schriftsätzen allerdings darauf hin, dass Magda Schneider ja auch mit dem NSDAP-Mitglied Wolf Albach-Retty verheiratet gewesen und eine in der Nazizeit vielbeschäftigte Künstlerin gewesen sei. Eine Zeugin aus dem Bekanntenkreis Schneiders hatte jedoch in einer eidesstattlichen Versicherung erklärt, diese sei nur widerwillig „nach der fünften bis sechsten Einladung“ auf den Obersalzberg gegangen.

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(Bild: kmm)



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