Schon seit dem Jahr 2005 gilt in allen öffentlichen Gebäuden Rauchverbot, aber seit dem 1.1.2009 sind bekanntlich im umstrittenen Tabakgesetz auch Sanktionen festgelegt. Die neuen Bestimmungen sehen für Lokalbetreiber Geldstrafen bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 10.000 Euro vor. Während geschlossene Lokale eine Schonfrist bis 30. Juni 2010 haben, wenn sie einen Umbau eingereicht haben, trifft es offene Cafés gleich voll.
"Knieweiches" Gesetz
Vielfach wurde das Gesetz als "knieweich" abgewertet. Kommentatoren sprachen gar vom "liberalsten Rauchverbot in der EU". Davon spüren die Besitzer der Einkaufszentrum-Cafés nichts.
Verwaltungsverfahren
Es weht ihnen der eisige Wind des Gesetzes entgegen: "Mehrere Verwaltungsverfahren sind anhängig", bestätigt etwa Martina Steininger vom Bezirksverwaltungsamt Linz. Während die Cafés in der Paschinger PlusCity und im Lentia 2000 in Urfahr Widerstand leisten, fügte man sich bereits in anderen öffentlichen Gebäuden, wie in der Shopping City Wels oder im Linzer Hauptbahnhof.
von Gernot Fohler, Kronen Zeitung
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