"Ich habe meine Kinder seit zwei Jahren nicht mehr gesehen", klagt ein oberösterreichischer Jurist (43): Ihm wurde sein Besuchsrecht aufgrund eines jener vielen Standard-Gutachten verwehrt, die der umstrittene Gerichtssachverständige (44) mithilfe von EDV-Textbausteinen wie am Fließband produzieren soll: 100 Seiten um 3000 Euro in 16 Minuten!
Da könne es schon passieren, dass falsche Namen mit falschem Geschlecht in unkorrigierte Expertisen rutschen. Wenn ganze Absätze einander gleichen, wirken die psychologischen Profile mancher Eltern und Kinder ident wie geklont, stellte der Verein "Kindergefühle" beim Vergleichen zahlreicher Beschwerdefälle in Oberösterreich, Salzburg und Bayern fest. Nach kritischen Medienberichten und einer parlamentarischen Anfrage hat die Justiz wenigstens die Monopolstellung ihres Husch-Pfusch-Gutachters aufgeweicht. Ob er sich auch wegen falscher Beweisaussage vor Gericht verantworten muss, sollen jetzt die Linzer LKA-Betrugsermittler prüfen.
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