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Die Stahlrute sei eine verbotene Waffe, zudem bestehe gegen die Frau bereits ein Waffenverbot, erklärte Alexander Niederwimmer von der Polizei Linz. Als die Exekutive am Ort des Geschehens eingetroffen sei, habe die Mutter die Rute fallenlassen und die Flucht ergriffen. Sie wurde wegen verbotenen Waffenbesitzes, der 30-Jährige wegen gefährlicher Drohung und die beiden Burschen nach dem Jugendschutzgesetz angezeigt.
Symbolbild
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