Finderlohn steht aus

Bianca Jaggers Ring abgeholt

Adabei
20.11.2008 10:39
Neue Runde im Streit um den 200.000 Euro teuren Platinring von Bianca Jagger bzw. den Finderlohn für das Schmuckstück: Der Ring, der seit dem Sommer am Polizeiposten Hof bei Salzburg aufbewahrt wurde, ist nun abgeholt worden. "Von einer befugten Person", wie es von der Polizeiinspektion heißt. Wer aber glaubt, die unendliche Geschichte rund um den Fund habe damit ein Ende, irrt: Die Causa beschäftigt nun die Staatsanwaltschaft Salzburg und wahrscheinlich ein Gericht in London, sagte Paul Kreuzberger, der Anwalt des Finders Reinhard Ringler.

Er habe eine Klage wegen Unterlassung rufschädigender Aussagen seitens Gabriel Lanskys, dem Wiener Anwalt der Society-Lady, und Jaggers am 13. November bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, so Kreuzberger. Lansky hatte, nachdem Ringler auf den Finderlohn, den er seiner Tochter geben will, beharrte, gemeint, dass sie keine Scheinansprüche befriedigen wollen. Jagger und er seien weiterhin der Meinung, dass Ringler eigentlich kein Finderlohn zustehe, weil er das Schmuckstück erst "massiv verspätet" - acht Tage nach Beginn der Medienberichte - abgegeben habe, so Lansky.

Ringler hatte behauptet, er hätte den Ring seiner Tochter zum Spielen gegeben, weil er wertlos ausgesehen hätte. Er hatte ihn für einen Schlüsselanhänger gehalten. Als er durch die Medien erfahren habe, wie wertvoll der Fund sei, hätte er ihn aber sofort abgegeben.

Deal abgelehnt
Ab dann hoffte er auf den ihm seiner Meinung nach klar zustehenden Finderlohn von immerhin 10.000 Euro, den er bereits seiner 13-jährigen Tochter versprochen hatte. Doch der Lohn wollte nicht eintrudeln, wohl auch, da es einen solchen Anspruch in Großbritannien, wo die Menschenrechtsaktivistin lebt, nicht gebe. Berichten zufolge soll Jagger Ringler letztens ein Angebot gemacht haben, wonach sie 9.000 Euro in beider Namen an Amnesty International spenden wollte. Die restlichen 1.000 Euro sollten an die Tochter gehen. Doch auf diesen Deal sei Ringler nicht eingegangen.

Und weil Ringler den Finderlohn weiterhin einfordern will, müsse er ihn bei einem Gericht in London geltend machen, denn dafür sei kein Gerichtsstand in Österreich zuständig, so Kreuzberger. "Nur in London kann Herr Ringler den Anspruch auf seinen Finderlohn geltend machen", sagte der Anwalt. Er werde sich dort um einen Rechtsvertreter umsehen.

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(Bild: kmm)



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