Vater erstochen

Irrer Mörder muss in Anstalt

Oberösterreich
13.11.2008 13:26
Ein 30-jähriger Linzer, der Ende Mai seinen 66-jährigen Vater erstochen hatte, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Diese Entscheidung hat das Landesgericht Linz am Donnerstag getroffen. Sie ist bereits rechtskräftig.

Der 30-Jährige ist Frühpensionist, weil er seit 2006 "Stimmen" hört, die ihm zur Tötung seiner Eltern rieten, bei denen er lebte. Er war vorübergehend auch in Behandlung in der Landesnervenklinik. 2007 starb seine Mutter.

Am 31. Mai geriet er mit seinem Vater in Streit. Der Sohn stach rund 40 Mal mit einem Messer mit einer 17 Zentimeter langen Klinge auf den 66-Jährigen ein und traf ihn im Brust- sowie Halsbereich und - als er flüchten wollte - auch am Rücken. Der Mann erlag noch im Stiegenhaus seinen schweren Verletzungen.

Die Gutachterin stellte eine paranoide schizoide, familiär bedingte Erkrankung fest. Der Täter sei somit nicht zurechnungsfähig und auch nicht schuldfähig. Die Staatsanwalt und Verteidiger waren sich einig, dass eine konsequente medizinische Behandlung vorteilhaft sei. Das Gericht entschied deshalb für die Einweisung.

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