Hypo-Prozess

Anklage gegen Ex-Chef Kulturer ausgeweitet

Niederösterreich
11.11.2008 16:27
Zu Beginn der dritten Verhandlungswoche im Hypo-Prozess hat es eine Ausweitung der Anklage gegen Wolfgang Kulterer gegeben. Staatsanwältin Carmen Riesinger wirft dem Ex-Hypo-Chef nun auch Fälschung eines Beweismittels vor. Der Grund dafür ist die Aussage einer Buchhalterin am Freitag, wonach sie von Kulterer zu einer Rückdatierung einer von ihr verfassten Stellungnahme gezwungen worden sei.

Staatsanwältin Riesinger begründete die Ausweitung der Anklage damit, dass diese Stellungnahme der Finanzmarktaufsicht als Beweismittel vorgelegt worden sei. Kulterer habe damit "ein falsches Beweismittel in einem verwaltungsbehördlichen Verfahren gebraucht" und das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels nach Paragraf 293, Abs. 2 des Strafgesetzbuches begangen. Der Strafrahmen ändert sich dadurch nicht.

Kulterers Anwalt wird sich erst äußern
Kulterers Verteidiger Alexander Klaus wollte akut nicht zu den neuen Vorwürfen Stellung nehmen, er werde dies spätestens in der nächsten Woche nachholen.

Prüfer waren "doch sehr verwundert"
Im Zeugenstand erschien am Montag ein Bankenprüfer der Österreichischen Nationalbank, der einst an der Hypo-Prüfung beteiligt gewesen war. Von ihm wollte Richter Liebhauser-Karl unter anderem wissen, wie lange es damals gedauert habe, bis man bei der Hypo einen aktuellen Marktwert für die laufenden Swaps habe.
 
Die Antwort des Prüfers: "Acht bis zehn Werktage." Es wäre aber vor dem Hintergrund des Volumens und des Verlustpotenzials der Geschäfte "sehr ratsam" gewesen, tägliche Marktwerte einholen zu können, meinte der Experte. Dass es über die gesamten Vorfälle keine Unterlagen gegeben habe, habe die Prüfer damals "doch sehr verwundert". Er habe dafür auch keine Erklärung, eigentlich wäre zu erwarten gewesen, dass es eine Dokumentation gebe.

Nicht gedeckte Währungsoptionen
Bei den Verlustgeschäften habe es sich um hochriskante Positionen gehandelt, meinte der Prüfer. Die Problematik dabei sei gewesen, dass man bei der Hypo für einen "sehr kleinen Finanzierungsvorteil sehr große Verlustoptionen in Kauf genommen" habe. Es sei ein Bündel an nicht gedeckten Währungsoptionen gewesen, die kumulativ schlagend werden könnten.

Am Mittwoch geht es weiter
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, als Zeugen sind die ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Hypo, Klaus Bussfeld und Karl-Heinz Moser, sowie der damals wie heute stellvertretende Aufsichtsratschef Othmar Ederer, Vorstand der Grazer Wechselseitigen Versicherung, geladen.

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