Bei landwirtschaftlichen Betrieben ist ein Intervall von acht Jahren vorgeschrieben, in dem Sachverständige eine Feuerbeschau durchführen müssen. Bei Privathäusern sind es gesetzlich zwölf Jahre. Laut derzeitigen Polizei-Erhebungen habe die Gemeinde diese Fristen im Hof in St. Peter am Wimberg lange verstreichen lassen. Dabei hätte es viel zu beanstanden gegeben: Das Verbindungsstück vom Ofen zum Kamin sei zerfressen und löchrig, brennbares Material liege zu nah am Holzofen, die Verbindungstür vom Heiz- zum Vorraum sei aus Holz und damit keine Brandschutztür. Außerdem habe es Bauarbeiten gegeben, die das Ausbreiten der Flammen begünstigt hätten.
Ermittlungen gegen Sohn
Da der 53-jährige Jungbauer Augustin H. jun. die Anlage betrieben hat, wird nun gegen ihn wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst ermittelt (die Unschuldsvermutung gilt). Das Strafgesetzbuch sieht eine Höchststrafe von drei Jahren Haft vor, wenn durch einen Brand ein Mensch ums Leben kommt.
Vater im Schlaf vom Rauch überrascht
Doch der Jungbauer muss erst damit fertig werden, dass sein 81-jähriger Vater Augustin H. so tragisch ums Leben gekommen ist. Durch das löchrige Verbindungsstück dürfte der Brand ausgelöst worden sein, dann zogen Rauchschwaden ins Vorhaus und ins Nebenzimmer, wo der Vater geschlafen hatte.
Altbäuerin konnte sich retten
Die 75-jährige Altbäuerin Rosa konnte sich retten. Der Altbauer wollte auch flüchten, Qualm schnitt ihm aber den Weg durch den Vorraum ab. Rauch zog dann ins Schlafzimmer, nahm ihm die Orientierung. Er kauerte sich verzweifelt in eine Ecke und erstickte hilflos.
Feuerwehr konnte Wirtschaftstrakt retten
Die Feuerwehr war mit hundert Helfern im Einsatz und konnte den Wirtschaftstrakt noch retten. Beim Durchsuchen der Wohnräume wurde dann der tote Altbauer gefunden.
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