Ein junges Leben wurde vor den Geschworenen ausgebreitet. Aus dem Irak nach Österreich geflüchtet, war der Angeklagte 2004 als Beifahrer selbst zum Opfer eines Verkehrsunfalles geworden. Er erlitt damals bleibende Gehirnverletzungen, die letztlich auch zu der Todesfahrt führten. Denn nach einer feuchtfröhlichen Party am 1. Dezember 2007 fühlte er sich von einem Mädchen zurückgewiesen. Die dadurch ausgelöste Depression des ansonsten als lebensfroh beschriebenen Kochs ist eine Folge der Verletzung.
Todeslenker hat keine Erinnerung an seine Tat
Bezahlen musste dafür ein 25-jähriger Innviertler, dessen Beifahrerin, die bei dem Unfall leicht verletzt wurde, aussagte: "Er hat sein Auto plötzlich verrissen und ist gezielt auf uns zugefahren." Der Angeklagte selbst hat keine Erinnerungen daran, auch nicht an die Abschieds-SMS.
Schuldig, aber frei
"Nicht zurechnungsfähig zum Zeitpunkt des Unfalls", lautet das Gutachten von Psychiater Ernst Griebnitz, der eine positive Zukunftsprognose erstellte. Von den Geschworenen wurde der 19-Jährige wegen Mord und Mordversuch schuldig gesprochen und in eine Anstalt eingewiesen. Allerdings nur bedingt, wenn er keinen Alkohol mehr anrührt, wie ihm das Gericht aufgetragen hat, bleibt ihm der Aufenthalt in der Klinik erspart.
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