Skurril

Selbstmordversuch im Gegenverkehr: Urteil mild

Oberösterreich
30.10.2008 14:50
Ein 30-Jähriger, der in Selbstmordabsicht in den Gegenverkehr gefahren sein soll und so einen Unfall mit einem Toten und zwei Verletzten in St. Florian am Inn verursacht hat, musste sich am Mittwoch im Landesgericht Ried wegen Mordes und Mordversuchs verantworten. Der Prozess endete mit einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft schilderte den Unfallhergang so: Der 30-Jährige habe eine Party besucht und einiges getrunken. Gegen Ende der Veranstaltung sei er "emotional abgeglitten". Er sei zu Fuß nach Hause gegangen. Dort habe er Abschieds-SMS an seine Freunde geschrieben, sich mit 1,4 Promille ans Steuer seines Autos gesetzt und sei in den Gegenverkehr gerast.

Der Angeklagte - ein gebürtiger Iraker, der in Österreich aufgewachsen ist - sagte aus, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nur mehr, dass er zuvor eine Party besucht habe. Dort sei er in tiefe Depression verfallen. "Auf einmal war alles nur noch schrecklich." Er verstehe nicht, wieso er in den Gegenverkehr gefahren sein soll, denn: "Ich bin ein lebensfroher Mensch."

Keine geistige Störung
Der Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten, dass er zwar eine "normale Persönlichkeitsstruktur" habe, zur Tatzeit aber nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Hintergrund sei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, das er bei einem Unfall vor vier Jahren erlitten habe. Als Folge habe er noch heute eine zerebralen Funktionsstörung, was unter Alkoholeinfluss zu "hochgradiger Fremd- und Selbstgefährdung" führen könne.

"Die Depression ist völlig abgeklungen", betonte der Sachverständige. Der 30-Jährige sei "völlig gesund", solange er die Finger vom Alkohol lasse. Daher empfehle er lediglich regelmäßige medizinische Kontrollen. Das Gericht folgte seinen Ausführungen und entschied für eine - auf zehn Jahre bedingte - Einweisung in eine Anstalt. Der 30-Jährige wurde angewiesen, Alkohol zu meiden und sich alle drei Monate einer Untersuchung zu unterziehen. Außerdem bekommt er eine Bewährungshelferin beigestellt.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin war damit einverstanden

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele