Die Staatsanwaltschaft schilderte den Unfallhergang so: Der 30-Jährige habe eine Party besucht und einiges getrunken. Gegen Ende der Veranstaltung sei er "emotional abgeglitten". Er sei zu Fuß nach Hause gegangen. Dort habe er Abschieds-SMS an seine Freunde geschrieben, sich mit 1,4 Promille ans Steuer seines Autos gesetzt und sei in den Gegenverkehr gerast.
Der Angeklagte - ein gebürtiger Iraker, der in Österreich aufgewachsen ist - sagte aus, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nur mehr, dass er zuvor eine Party besucht habe. Dort sei er in tiefe Depression verfallen. "Auf einmal war alles nur noch schrecklich." Er verstehe nicht, wieso er in den Gegenverkehr gefahren sein soll, denn: "Ich bin ein lebensfroher Mensch."
Keine geistige Störung
Der Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten, dass er zwar eine "normale Persönlichkeitsstruktur" habe, zur Tatzeit aber nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Hintergrund sei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, das er bei einem Unfall vor vier Jahren erlitten habe. Als Folge habe er noch heute eine zerebralen Funktionsstörung, was unter Alkoholeinfluss zu "hochgradiger Fremd- und Selbstgefährdung" führen könne.
"Die Depression ist völlig abgeklungen", betonte der Sachverständige. Der 30-Jährige sei "völlig gesund", solange er die Finger vom Alkohol lasse. Daher empfehle er lediglich regelmäßige medizinische Kontrollen. Das Gericht folgte seinen Ausführungen und entschied für eine - auf zehn Jahre bedingte - Einweisung in eine Anstalt. Der 30-Jährige wurde angewiesen, Alkohol zu meiden und sich alle drei Monate einer Untersuchung zu unterziehen. Außerdem bekommt er eine Bewährungshelferin beigestellt.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin war damit einverstanden
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