"Völliger Unsinn"

Haider-Witwe dementiert Obduktion im Ausland

Kärnten
25.10.2008 14:24
Vergangenen Samstag hat ganz Österreich in Klagenfurt vom tödlich verunglückten Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider Abschied genommen, für Montag war die Einäscherung geplant. Jedoch: Haiders Leichnam wurde noch immer nicht dem Feuer übergeben. Die wilden Spekulationen und Gerüchte, wonach der Leichnahm in Italien oder der Schweiz noch einmal obduziert wurde oder werden soll, hat Haiders Witwe Claudia jetzt dementiert.

"Alle diese Gerüchte, wonach es eine Obduktion im Ausland gegeben haben soll, sind völliger Unsinn", stellt sie am Freitag klar. In die gleiche Kategorie würden diverse Verschwörungstheorien fallen.

Zweite Obduktion aber nicht ausgeschlossen
Der Leichnam ihres Mannes werde mit Sicherheit nicht irgendwohin ins Ausland gebracht werden, erklärte sie. Eine zweite Obduktion könne sie zum derzeitigen Zeitpunkt aber nicht völlig ausschließen, es sei aber äußerst unwahrscheinlich, dass sie sich zu diesem Schritt entschließe. Darüber hinaus wolle sie zu all den Spekulationen und Gerüchten, die derzeit kursieren, keinerlei Stellungnahme abgeben. Den Medienhype um den Tod ihres Mannes bezeichnete sie als "widerwärtig".

Vorerst keine öffentlichen Stellungnahmen
Die Witwe betonte, dass sie nichts verschweigen wolle, sie zur Zeit aber weder zu Interviews noch zu öffentlichen Stellungnahmen bereit sei. Eine Freundin Claudia Haiders bat darum, "ihr die Zeit zu geben, mit der ganzen Sache fertig zu werden". Die Witwe werde irgendwann öffentlich Stellung nehmen, allerdings müssten bis dahin noch einige Dinge geklärt werden.

Claudia Haider hat Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer um seine Unterstützung als Anwalt gebeten, er unterliegt natürlich der Schweigepflicht.

Der Leichnam des Kärntner Landeshauptmannes befindet sich derzeit im Klagenfurter Bestattungsinstitut Pax, ein Einäscherungstermin gibt es nicht. Voraussichtlich wird die Familie diesen Termin auch nicht preisgeben, um unter sich bleiben zu können.

Haiders Handy nicht überprüft
Spekulationen, ob Haider bei seiner Fahrt in den Tod - er war zum Unfallzeitpunkt mit mindestens 142 km/h unterwegs - möglicherweise durch ein Telefonat oder eine SMS auf seinem Handy abgelenkt gewesen sein könnte, werden in zahlreichen Medien angestellt, verifizierbar ist das aber nicht. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Gottfried Kranz, sagt, die Justiz habe das Mobiltelefon Haiders nicht überprüfen lassen. Der Grund dafür: Es sei juristisch nicht von Relevanz, da Haider bei seinem Unfall niemand anderen verletzt oder getötet habe.

"Haben sorgfältig obduziert"
Die Leiterin der Grazer Gerichtsmedizin, Kathrin Yen, die den Leichnam Haiders obduziert hat, macht sich bezüglich einer möglichen zweiten Untersuchung "keine Sorgen". Sie gehe nicht davon aus, dass diese zu einem anderen Ergebnis als ihrem führen würde, "ich habe keinerlei Zweifel an meinen Ergebnissen", stellte Yen klar und verurteilte entsprechende reißerische Medienberichte.

Laut Yen könnte eine zweite Untersuchung aber Gerüchte um K.O.-Tropfen und dergleichen aus der Welt schaffen. "K.O.-Tropfen sind nachweisbar, aber der Test bei Haider war negativ", versicherte sie. Nur bei lebenden Menschen würden derartige Substanzen nach wenigen Stunden nicht mehr feststellbar sein. Für sie persönlich sei die Obduktion an Prominenten nur dann etwas anderes, "wenn man einen Bezug zu ihnen hat, auch wenn er nur über die Medien entsteht".

"Standardisiertes Verfahren" angewendet
Die Medizinerin hatte Haider nach seinem tödlichen Verkehrsunfall für die Staatsanwaltschaft obduziert und dabei das "standardisierte Verfahren" angewendet. "Bei komplexen Unfällen wird zuerst eine radiologische Untersuchung des ganzen Körpers gemacht, um alle Verletzungen aufzuzeichnen", erklärte Yen. Anschließend werde der Leichnam schrittweise entkleidet, bevor die sichtbaren Verletzungen an der gesamten Körperoberfläche festgehalten werden. Dabei würden auch Fotos gemacht und Spuren gesichert.

Danach werden die sogenannten Körperhöhlen - Kopf und Brust - geöffnet. Bei Verkehrsunfällen findet zusätzlich eine "Rückensektion" statt. "Dabei wird die Körperrückseite geöffnet, um zum Beispiel nach Anprallstellen zu suchen", beschrieb die Medizinerin. Aus dem gesamten Körper werden Gewebe- und Flüssigkeitsproben entnommen. Diese würden dann so aufbewahrt, dass "auch noch in Jahrzehnten" toxikologische oder DNA-Untersuchungen gemacht werden könnten.

Gerichtsmediziner waren am Unfallort
Zu den Aufgaben der Gerichtsmedizin gehört auch das Aufsuchen des Unfallorts. "Mein Kollege ist nach Lambichl gefahren und hat die Verletzungen am Leichnam mit dem Zustand des Fahrzeugs verglichen", so Yen. Zweite Obduktionen seien keine Seltenheit. Sie selber habe bereits in der Schweiz und in Deutschland - wo sie vor ihrer Arbeit in Graz tätig war - solche Nachsektionen durchgeführt. "Das Problem daran ist aber, dass die Körper bereits vorher einmal aufgeschnitten wurden und man so nicht mehr die selbe Ausgangssituation hat", erklärte die Expertin.

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