"Die Voraussetzungen für die Trennung von Raucher- und Nichtraucherzonen ist so unklar formuliert, dass keine bauliche Maßnahme mit Gewissheit dem Gesetz entsprechen würde", so Stefan Gergely, Chef der Wiener Schlossquadrat-Lokale. Drauf gekommen ist er bei der Vorbereitung für den Umbau. Gergely: "Klar benannt werden nur die Strafen bis zu 10.000 Euro, falls ein Raucherraum nicht der Vorschrift entspricht."
Erfüllung der Vorschriften unmöglich?
Also holte sich der Gastronom rechtliche Hilfe und brachte eine Verfassungsklage gegen das Gesetz ein. Woran er sich unter anderem stößt: In der Auflage heißt es: Es müsse gewährleistet werden, "dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt". Eine hundertprozentige Erfüllung dieser Anforderung sei - laut Gutachter - so gut wie unmöglich. Denn dann sei eine Verbindung der Zimmer praktisch nicht machbar.
Gergely: "Die Gastronomen können nicht erkennen, was das Gesetz tatsächlich von ihnen verlangt." Vom Verfassungsgerichtshof wünscht er sich die Aufhebung der verwirrenden Passagen oder eine eindeutige Interpretation.
Gesundheitsministerium bleibt gelassen
Im Gesundheitsministerium sieht man der Klage ziemlich gelassen entgegen. "Das Gesetz wurde zum Wohl der Wirte absichtlich so flexibel gehalten. Außerdem wurden im Vorfeld alle Beteiligten einbezogen", so Kdolsky-Sprecher Markus Leithner.
Von Doris Vettermann, Kronen Zeitung
Bild: Reinhard Holl
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.