Lobbyist in Nöten

Mensdorff-Pouilly in England von Behörden befragt

Österreich
21.10.2008 14:35
Der wegen des Verdachts der Bestechung und der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Ankauf der Eurofighter durch das Bundesheer ins Gerede gekommene Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist nach Angaben der "Financial Times" von britischen Behörden vorübergehend in Gewahrsam genommen worden. Der Ehemann der früheren Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat sowie eine weitere Person seien am Sonntag von Beamten des britischen "Serious Fraud Office" (SFO) zu mutmaßlichen Korruptionsgeschäften befragt, später jedoch gegen eine Sicherheitsleistung wieder entlassen worden.

Der Sprecher der Wiener Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch, erklärte diesbezüglich, Mensdorff-Pouilly sei "in England vorgeführt worden. Das ist nicht wie bei uns eine Festnahme. Er wurde vorgeführt zur Vernehmung und zur Aussage." Ob es dabei etwas Neues gegeben habe? - Jarosch: "Er hat nichts gesagt. Und dann ist er gegangen."

Anwalt: "Keine Verhaftung"
Der Anwalt von Mensdorff-Pouilly, Harald Schuster, hatte bereits gegenüber der "Financial Times" die Befragung seines Mandanten durch die SFO bestätigt. Dieser habe mit den Beamten vollständig kooperiert. Auch er legte Wert auf die Feststellung, dass sein Mandant nicht verhaftet worden sei. Zu der Befragung sei es gekommen, als Mensdorff-Pouilly am Wochenende vom schottischen Glenshee wieder nach Österreich zurückkehren wollte. Das Gespräch mit den Ermittlern habe in Carlisle in England stattgefunden.

Hausdurchsuchung Ende September
Bereits Ende September waren auf Anordnung der österreichischen Justiz und aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der britischen Behörden Hausdurchsuchungen bei Mensdorff-Pouilly durchgeführt worden (siehe Infobox). Das SFO in London untersucht bereits seit Jahren angebliche illegale Geldflüsse von BAE - der Rüstungskonzern ist an der Eurofighter GmbH beteiligt - bei internationalen Beschaffungsvorgängen. Nach Angaben von Otto Schneider, Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, lag auch ein Rechtshilfeansuchen aus der Schweiz vor.

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