Mit Ende 2010

ÖAMTC wird Verträge mit der Republik kündigen

Österreich
16.10.2008 10:05
Der ÖAMTC wird die Flugrettungsverträge mit der Republik kündigen: Konkret geht es um 9 von 16 Standorten. Diese 9 hat der Club 2001 übernommen - vom Innenministerium, das seither keine eigene Flugrettung mehr betreibt. Beklagt werden vom ÖAMTC die zu niedrige Aufwandspauschale und die steigende Anzahl der Flüge, die im Nachhinein von der Sozialversicherung nicht bezahlt werden. Ende 2010 laufen die Verträge aus, bis dahin werde man den Dienst aufrechterhalten, betonte Präsident Werner Kraus am Dienstag in Wien. Der ÖAMTC hofft auf eine darüber hinausgehende Einigung - "wir wollen weiterfliegen", so Kraus. Im Innenministerium attestierte man dem Club eine "eigenartige Vorgehensweise" - schließlich gebe es laufende Gespräche.

Für heuer erwartet der Club im Bereich der Flugrettung einen Verlust von 4,5 Millionen Euro, "die aus dem ÖAMTC-Budget gedeckt werden müssen", kritisierte Kraus. "Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist es für den ÖAMTC als Verein nicht mehr finanzierbar." Bereits seit zwei Jahren weise man auf das Problem hin und führe auch Gespräche mit den Entscheidungsträgern.

Für die Einrichtung einer Flugrettungsflotte brauche man eine gewisse Vorlaufzeit, deswegen gebe man den Schritt jetzt schon bekannt, so Kraus. Schließlich müsse die neue Regierung eine entsprechend Summe in ihr Budget aufnehmen, sollte das Innenministerium den Dienst wieder selbst übernehmen. Betroffen sind die Standorte Wien, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Graz, Niederöblarn, Lienz, Nenzing und Innsbruck, die vor 2001 vom Innenministerium betrieben worden waren.

Kein steirischer Rettungshubschrauber mehr
Die übrigen Christophorus-Flugrettungsstandorte werden weiter betrieben. Mit den Ländern Niederösterreich, dem Burgenland und Oberösterreich gebe es entsprechende Verträge, die für den ÖAMTC eine zufriedenstellende finanzielle Basis bieten, wie Kraus erläuterte. Hart getroffen von der angedrohten Auflassung der neun Standorte würde hingegen zum Beispiel die Steiermark, wo es dann keinen ÖAMTC-Hubschrauber mehr geben würde.

Krankenkassen zahlen zu wenig - oder gar nicht
Grund für den Schritt sind die steigenden Einsatzkosten, denen eine zu niedrige Aufwandspauschale gegenüber steht. Durchschnittlich koste ein Flug 2.000 Euro, von den Krankenkassen bekomme der Club jedoch nur die Hälfte, so Generalsekretär Hans Peter Halouska. Zusätzlich falle man um immer mehr Flüge finanziell um. Angefordert wird der Hubschrauber wiederum von Leitstellen, die völlig unabhängig vom ÖAMTC agieren, beklagte er. "Monate später entscheidet dann eine dritte Stelle, meistens die Krankenkasse, ob der Einsatz nötig war." Die Krankenkassen, die im Nachhinein beurteilen, ob der Helikopterflug wirklich notwendig war, würden bereits ein Drittel der Einsätze nicht mehr bezahlen.

Fonds soll Finanzierung der Flugrettung sichern
Zur Finanzierung der Flugrettung schlug Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf der Pressekonferenz eine Fonds-Lösung vor, an der sich Bund, Länder, Sozialversicherungsträger und private Versicherer beteiligen sollen. Dieser solle durch ein Bundesgesetz geschaffen werden.

"Wir wollen weiterfliegen"
Sollte sich der Bund für eine Neuausschreibung entscheiden, würde sich der ÖAMTC beteiligen, betonte Kraus. "Wir wollen weiterfliegen." Diese müsse aber bundesweit gemacht werden, forderte er. Der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) hofft auf eine Fortsetzung der Partnerschaft der Republik mit dem ÖAMTC und der BZÖ-Abgeordnete Gernot Darmann sprach von einem Armutszeugnis für die Regierung.

Innenministerium: "Eigenartige Vorgehensweise"
Im Innenministerium attestierte man dem ÖAMTC in punkto Flugrettung "eine eigenartige Vorgehensweise", da es zu dem Thema laufende Gespräche gebe, wie das Ministerbüro in einer Stellungnahme betonte. Die Probleme des ÖAMTC seien bekannt und würden im wesentlichen in der Frage der wirtschaftlichen Betriebsführung unter den gegebenen Verrechnungsmodalitäten zwischen ÖAMTC und den Krankenkassen liegen. Das Ministerium betonte außerdem, dass der Vertrag bis Ende 2010 gültig sei. Auch für die Zeit danach werde selbstverständlich die Versorgung durch eine Flugrettung sichergestellt, möglicherweise durch einen oder mehrere Betreiber.

Wesentlich für eine Lösung ab 2011 sei eine enge Abstimmung mit den Bundesländern und besondere Berücksichtigung der Länderinteressen sowie die Einbindung der vorhandenen Infrastruktur. Außerdem sollen die Länder die Anzahl der notwendigen Hubschrauberstützpunkte selbst festlegen und auch die Ausschreibungs- und Zuschlagsbedingungen selbst determinieren, hieß es aus dem Kabinett.

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