Die Berufung richtet sich unter anderem gegen die Rechtsauffassung der Bezirkshauptmannschaft, dass die Abtretung der Obsorge für die Kinder vom Kosovo nach Österreich nicht möglich sei, weiters, dass eine von einer dritten Privatperson vorliegende Haftungserklärung nicht zu berücksichtigen sei.
Gesetzliche Voraussetzungen erfüllt
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung würden vorliegen, insbesondere eine ortsübliche gesicherte Unterkunft, zudem sei der Lebensunterhalt gedeckt, die Kinder würden keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit darstellen und auch der Pflichtschulbesuch sei durch Urkunden nachgewiesen.
Onkel will sich um Albin und Albona kümmern
Albin und Albona und ihre beiden größeren Brüder leben seit gut einem Jahr im Kosovo bei Verwandten. Ein in Österreich lebender Onkel will sie bei sich aufnehmen. Ihre Schwester Arigona und die Mutter Nurie befinden sich in Oberösterreich. Die beiden können bleiben, so lange sich die attestierte schlechte psychische Verfassung der Mutter nicht bessere.
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