Einigung in Brüssel: Künftig haben Fluggäste in EU-Ländern Anspruch auf Entschädigung bei Überbuchungen und Verspätungen. Die Regelung wird ab Ende 2004 wirksam.
Ab diesem Zeitpunkt erhalten Passagiere aufLangstreckenflügen 600 Euro Entschädigung, wenn ihrFlug überbucht war. Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500Kilometern haben Fluggäste Anrecht auf 400 Euro, wenn sieihren Flug nicht antreten konnten. Überbuchungen bei Streckenunter 1.500 Kilometern werden immerhin noch mit 250 Euro abgeglichen.
Die EU-Länder einigten sich auch auf Wiedergutmachungenbei Verspätungen: Wenn der Flieger mindestens fünf Stundenzu spät ist, kann der Passagier innerhalb von sieben Tagendas Geld für das Ticket zurückfordern. Bei verpasstenAnschlussflügen kann der Fluggast kostenlos zum Ausgangspunktder Reise zurück gebracht werden. Außerdem sind dieFluggesellschaften verpflichtet, ihre Passagiere bei VerspätungenMahlzeit und Getränke sowie - falls erforderlich - ein Hotelzimmeranzubieten.
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