Denn die Staatsanwaltschaft Linz - an sie wurde der Fall von der Salzburger Behörde abgetreten, um sich nicht eventuell dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen - hat in keinem einzigen Punkt Anklage gegen den Salzburger erhoben.
Nicht zurechnungsfähig
Der psychiatrische Gutachter Bernhard Mitterauer attestierte ihm nämlich eine "generalisierte wahnhafte Fehlinterpretation der Realität". Der Sachverständige weiter: "Er war zu keinem Tatzeitpunkt zurechnungsfähig."
Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb nur die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Wofür es rein rechtlich nur mehr zwei "Anlasstaten" mit einem Schaden von mehr als 3.000 Euro gab: die Brandanschläge auf das Stadtpolizeikommando - hier erloschen die Flammen zum Glück, ehe sie auf ein Lager übergreifen konnten - und einen Pkw.
Prozess vertagt
Verteidiger Franz Essl will nun noch prüfen lassen, ob der total ausgebrannte Fiat mit seinen 168.000 Kilometern auf dem Buckel tatsächlich noch 3.000 Euro wert war. Der Prozess wurde daher vorerst vertagt.
Von Manfred Heininger, Kronen Zeitung
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