Da es sich dabei um keinen edlen Tropfen, sondern um ein Getränk Marke "Billigsdorfer" handelte, meinte die Verteidigerin, liege in keinesfalls ein Bestechungsversuch vor. "Ich glaube nicht, dass man mit einer Flasche im Wert von drei Euro bei einem Richter etwas bewirken kann", sagte die Anwältin. Die Angeklagte selbst versicherte dem Schöffensenat (Vorsitz: Sonja Weis), sie habe dem Herrn Rat lediglich eine "vorweihnachtliche Aufmerksamkeit" zukommen lassen wollen: "Dass diese Flasche eine Bestechung war, hat sich die Staatsanwaltschaft ausgedacht!"
Am 6. Dezember 2007 wurde sie in einer "Spar"-Filiale erwischt, als sie mit Schokolade, Biodatteln und einem Löffel im Gesamtwert von 11,55 Euro ohne zu zahlen das Weite suchen wollte. Dabei war die Frau erst drei Wochen zuvor im Bezirksgericht Innere Stadt wegen Diebstahls verurteilt worden. Da sie offenbar befürchtete, nun als Rückfallstäterin angesichts ihres deutlich getrübten Vorlebens im Gefängnis zu landen, versuchte sie, Kontakt zu jenem Bezirksrichter herzustellen, der zuletzt gegen sie verhandelt hatte. Sie machte seine Handynummer ausfindig, doch der Richter legte umgehend auf. Daraufhin besuchte sie ihn am 19. Dezember in seinem Büro.
Richter gefragt, ob man da nicht "was machen" kann...
"Das halte ich für völlig normal", stellte die 54-Jährige fest. Sie habe den Juristen gefragt, "ob man nichts machen kann". Sie sei immerhin sehr krank: "Es wäre völlig legal gewesen, das Verfahren aufgrund meiner schweren Krankheiten einzustellen!" Den Wein habe sie mitgebracht, "weil mir der Richter bei der Verhandlung sympathisch war und ich ihm zu Weihnachten eine Freude machen wollte".
Der Beschenkte hatte damit keine. Im Gegenteil: "Das hat mich furchtbar aufgeregt, weil ich so was noch nie erlebt habe! Und ich bin seit 1975 Richter! Ich bin eh berüchtigt dafür, dass ich mich so aufrege!" Die Frau habe angedeutet, ob man ihren Akt nicht "verschwinden" lassen könne, berichtete der Richter im Zeugenstand. Darauf habe er sie des Raumes verwiesen, einen Aktenvermerk angelegt und Anzeige erstattet.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die wegen versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Diebstahls schuldig gesprochene Mittfünfzigerin erbat Bedenkzeit.
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