Nicht spendabel

WGKK erstattet 2,87 Euro Behandlungskosten

Wien
05.10.2008 20:10
Ihren Augen nicht zu trauen glaubte Brigitte E., als sie von der Wiener Gebietskrankenkassa ein Schreiben erhielt, dass sie 2,87 Behandlungskosten rückerstattet bekommt. Sie hatte einen Wahlarzt konsultiert und 120 Euro Honorar bezahlt. Genau genommen wurde so nur der Verwaltungsapparat in Bewegung gesetzt.

„Ich finde es lächerlich, als langjährige Beitragszahlerin eine so geringe Summe rückerstattet zu bekommen, während gegen offensichtlichen Missbrauch unseres Gesundheitssystems nichts unternommen wird“, macht Brigitte E. ihrem Ärger Luft. Da der Wahlarzt keinen Kassenvertrag hat, wird das Honorar direkt zwischen Mediziner und Patienten verrechnet. In diesem Fall war es ein Neurologe. Frau E. hat das Recht auf Rückerstattung eines Teils der bezahlten Rechnung. „Wenn dem Patienten die rückerstattete Summe komisch wenig vorkommt, soll er eine bescheidmäßige Aufschlüsselung verlangen“, rät Christoph Reisner, Präsident des Vereins „Wahlärzte Österreichs“ und der Niederösterreichischen Ärztekammer. Er kennt Beispiele aus seiner Orthopädie-Praxis, bei denen Patienten für ein und die selbe Leistung fünf unterschiedliche Rückerstattungsbeträge erhielten. Mit dem Bescheid hat Brigitte E. dann die Möglichkeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen. Wichtig ist übrigens beim Einreichen der Honorarnote an die Krankenkasse, dass erbrachte Leistungen detailliert aufgelistet sind.

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