Tatsächlich dürfte es so gewesen sein, dass der Postenkommandant sich mit seinen Kollegen und vor allem Kolleginnen zweifelhafte Scherze erlaubte.
Bei Neujahrsgruß in die Hand gebissen
Bei der Verhandlung handelte es sich dabei konkret um einen Vorfall, bei dem der Angeklagte seine Kollegin in die Hand biss, als diese zu Neujahr gratulierte. Dazu gab der Beschuldigte an, er habe einen Jux machen und schnappen wollen, wie man im Spaß nach einem Kind schnappt. Dabei sei es versehentlich zum Biss gekommen. Als Folge blieb ein vorübergehender Zahn-Abdruck auf der Hand, was rechtlich allerdings nicht als Verletzung zu qualifizieren ist.
Auch das Ziehen am Pferdeschwanz der 22-jährigen Frau war strafrechtlich nicht relevant. Das Einsperren im WC war laut Ansicht der Richterin von kurzer Dauer, somit der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt. Zum anderen war das Gericht auch bei diesem Vorwurf überzeugt, dass der Vorgesetzte sein Tun lustig gemeint hatte, selbst wenn dies bei der Betroffenen nicht so ankam.
50-Jähriger versetzt, aber nicht suspendiert
Ob der Mann weiter als Gesetzeshüter arbeiten darf, entscheidet die Disziplinarkommission. Nachdem die Polizistin ihren Kollegen angezeigt hatte, wurde der Mann versetzt, aber nicht suspendiert.
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