Prozess vertagt

Suspendierter Polizist plädiert auf “nicht schuldig”

Steiermark
01.10.2008 11:07
Ein 39-jähriger Polizist hat sich am Dienstag am Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten müssen. Dem Angeklagten aus der Oststeiermark wird vorgeworfen, dass er mit seinem Pkw alkoholisiert einen Radfahrer niedergestoßen hat. Der mittlerweile suspendierte Beamte erklärte, er sei "nicht schuldig" im Sinne der Anklage, da er nicht betrunken gewesen sei. Die Verhandlung wurde vertagt.

Zu dem Unfall war es nachts im vergangenen Mai nahe Graz gekommen. Das 49-jährige Opfer, ein Bediensteter der Grazer Verkehrsbetriebe, war mit seinem Fahrrad am Straßenrand unterwegs, als ihn der Angeklagte von hinten erfasste. Laut Staatsanwältin hat der Lenker den Radfahrer zu spät bemerkt oder zu spät reagiert. In jedem Fall prallte das Unfallopfer mit dem Kopf und Oberkörper gegen die Windschutzscheibe und wurde anschließend über das Auto auf die Straße geschleudert. Mehrere Brüche im Hüftbereich, Rissquetschwunden am Kopf und ein Schädelhirntrauma waren die Folgen.

Alko-Vortest ergab 1,6 Promille
Ein Alkohol-Vortest wurde etwa 20 Minuten nach dem Unfall von der Polizei an der Unfallstelle durchgeführt. Das Ergebnis waren 0,82 Milligramm pro Liter Atemluftalkoholgehalt. "Das entspricht in etwa 1,6 Promille," veranschaulichte die Staatsanwältin. Einen erst später abseits des Unfallorts geforderten Alkomat-Test verweigerte der Angeklagte.

"Erst nach Unfall Obstler getrunken"
Der 39-Jährige erklärte vor Gericht, er sei "nicht schuldig", da er nach dem Unfall "in aufgelöstem Zustand" in seinem Auto mehrere Schluck von einer mitgeführten Flasche Obstler getrunken habe. Erst danach sei der Vortest durchgeführt worden, der eben jenen Wert ergeben habe. Richter Günter Sprinzel erwiderte daraufhin: "Auch wenn Sie viel davon getrunken haben kann in der kurzen Zeit niemals dieser Alkoholgehalt erreicht werden".

Sachverständiger wird konsultiert
Nachdem sich das Opfer an den Unfall nicht erinnern konnte, vertagte Richter Sprinzel den Prozess, um unter anderem einen spezialisierten Sachverständigen zu konsultieren.

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