Sieben Jahre Haft

Haftstrafe nach tödlichem Messerstich

Wien
01.10.2008 12:01
Siebeneinhalb Jahre unbedingte Haft - so hat das Urteil für einen 31-jährigen Serben am Dienstag gelautet, der im Vorjahr seinem Kontrahenten bei einer Auseinandersetzung trotz dicker Lederjacke eine 23 Zentimeter lange Stichwunde am Rücken zugefügt hatte. Der Mann war ursprünglich wegen Mordverdachts angeklagt, die Geschworenen sahen dies jedoch anders und verurteilten den 31-Jährigen im Wiener Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Verhandlung war geprägt von widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten und auch einiger Zeugen. Der 31-Jährige gab zwar zu, zugestochen zu haben, jedoch keine Tötungsabsicht. Der Vorfall selbst trug sich am 30. Oktober des Vorjahres in einem Lokal zu, in dem der Angeklagte einige Tage zuvor für Hilfsarbeiten angestellt worden war. Das 28-jährige Opfer hatte sich laut Staatsanwältin Theresia Marzi dort in der Nacht mit Freunden getroffen; als der Mann aus dem Haus gehen wollte, sei er aufgehalten worden.

Die Eingangstüre sei abgesperrt gewesen, als der 28-Jährige - laut Verteidiger Thomas König 135 Kilogramm schwer und an den Fingern tätowiert - sie aufsperren wollte, sei es zu einer Auseinandersetzung mit dem Chef gekommen, so der Angeklagte. Als er zu den beiden gegangen sei, soll ihm das Opfer schließlich mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen haben. "Ich habe einen Schock erlitten, ich bin in die Knie gegangen", so der 31-Jährige.

Mit Aschenbecher verprügelt
Dann sei er mit einem Aschenbecher geschlagen worden - von wem konnte sich der Mann nicht mehr erinnern. In einer Hauptverhandlung im März - damals war ein sogenanntes Unzuständigkeitsurteil gefällt worden - hatte der Angeklagte noch erklärt, das Opfer habe den Schlag ausgeführt. Schließlich seien mehrere Gäste auf ihn losgegangen und hätten ihn rückwärts in die Küche gedrängt. "Wir werden dich durchlöchern", sollen sie gerufen haben. "Ganz etwas Neues", meinte daraufhin Richterin Lucie Heindl-König. "Das haben Sie zuvor noch nie gesagt."

Schließlich sei man in der Küche Gesicht an Gesicht gestanden, von einem Tisch habe er ein Messer genommen, so der 31-Jährige. Dann soll sich das Opfer nach links gedreht und gesagt haben: "Ich werde dich durchlöchern". "Das ist das erste Mal, dass Sie eine verbalen Bedrohung in der Küche erwähnen. Wieso fällt Ihnen das elf Monate später ein?", fragte die Richterin.

Als sein Kontrahent dann eine Hand in seine Jacke gesteckt habe, habe er gedacht, er hole eine Pistole hervor, so der 31-Jährige. Im gleichen Augenblick, als ein Freund den 28-Jährigen in Richtung Küchenausgang zog, habe er zugestochen. Zwei Zeugen gaben aber an, der Angeklagte sei seinem Opfer mit dem Messer in der Hand nachgelaufen und habe es ihm erst im Thekenbereich in den Rücken gerammt.

Der 28-Jährig starb wenig später im Spital. Der Stich allein sei nicht tödlich gewesen, so ein Sachverständiger. Es wurden Komplikationen bei der notwendigen ärztlichen Behandlung, aber kein Behandlungsfehler festgestellt. Der Verletzte verblutete schließlich. Selbst bei einem Behandlungsfehler sei laut Gesetz der mutmaßliche Täter für den Tod verantwortlich, so die Staatsanwältin.

Sieben Jahre Haft
Die Geschworenen verurteilten den 31-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren unbedingter Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zur Verhandlung waren viele Zuschauer gekommen, die die Richterin immer wieder zur Ruhe mahnen musste. Zuletzt bei der Urteilsverkündung, als ein Zuschauer fleißig in sein Handy sprach: "Das ist kein Kaffeehaus, wo man lostelefonieren kann!"

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