Reue vor Gericht

Jugendliche für Überfall auf 13-Jährigen verurteilt

Wien
26.09.2008 12:39
Zwei dreiste Jugendliche haben im Februar einen 13-jährigen Buben überfallen, ihn geschlagen und gewürgt. Jetzt fasten die 16- und 17-jährigen Täter fünf Monate Haft auf drei Jahre bedingt aus. Nach dem Urteilsspruch brachen die „Großen Jungs“ in Tränen aus und gaben dem Buben freiwillig je 250 Euro als Wiedergutmachung.

Schlussendlich mit Tränen in den Augen vor dem Richter: Weil sie einen damals 13-jährigen Schüler überfallen und ihn für sein Handy und 10 Euro geschlagen und gewürgt hatten, mussten sich ein 16- und ein 17-Jähriger am Freitag im Straflandesgericht Wien verantworten. Auch einen weiteren Überfall gaben die beiden zu. Das rechtskräftige Urteil: Eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf drei Jahre bedingt und Bewährungshilfe für den Älteren.

Der Überfall im heurigen Februar sei geplant gewesen, man wollte Geld für Diskothekbesuche haben, erklärte der heute 17-Jährige reumütig Richter Norbert Gerstberger. Den Schüler habe man in einer Straßenbahn als Opfer ausgesucht, weil er "ein gutes Handy" hatte. "Aber es ist schon mehr, jemanden etwas mit Gewalt wegzunehmen, als z. B. etwas zu stehlen. Warum gleich ein Überfall?", fragte Gerstberger. "Ich weiß nicht. Das ist mir einfach so durch den Kopf gegangen", kam kleinlaut die Antwort.

Bereits Ende des Vorjahres habe man in einem Park einen anderen Burschen bedroht. "War das auch ein kleiner Junge?", fragte der Richter. "Ein bisschen älter war er glaub ich schon", so der 17-Jährige kaum hörbar mit gesenktem Blick. Sein Freund sei damals nur "danebengestanden". "Hätten Sie auch zugeschlagen?", wollte Gerstberger vom 16-jährigen Serben wissen. Nach kurzem Innehalten meinte dieser: "Ehrlich gesagt, ja."

Obwohl das Opfer keinerlei Ansprüche stellte, übergaben ihm die Angeklagten jeweils 250 Euro als "Beitrag zur Wiedergutmachung" und entschuldigten sich. Spätestens hier konnte der 16-Jährige die Tränen nicht mehr zurückhalten, beschämt wischte er sie immer wieder weg. "Das haben wir noch nie erlebt, dass weit überschießend über die Ansprüche des Opfers sofort Wiedergutmachung geleistet wird", meinte der Richter.

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