"Weil Aussage gegen Aussage steht, werden sich die weiteren Ermittlungen in einem Betrugsachverhalt äußerst schwierig darstellen. Auf der einen Seite ein Freier, der sich im Aachener Sträßchen hinsichtlich flotter Liebe bedienen lassen wollte. Auf der anderen die Prostituierte, die sich des Kunden annahm.
Einsatz waren 30 Euro für einen 20-minütigen Einsatz. Die Gebühr wurde vor Beginn der Maßnahmen erhoben. Jedoch vergaß man, eine Zielvereinbarung zu formulieren. Und so kam es, dass die Kundenbetreuerin mit dem Schellen der Eieruhr fortan die Arbeiten am Kunden einstellte - ohne das vom Gast erwünschte Ziel zu erreichen.
Beim Kunden stieg der Unmut, zumal er vortrug, die Uhr habe bereits nach 10 Minuten geschellt. Seine Unzufriedenheit blieb allerdings nicht von Erfolg gekrönt.
Da die Bedienstete auch die Rückzahlung der 30 Euro ablehnte, wurde die Polizei herbeigerufen. Aber auch die konnte nicht vermitteln. So nimmt das Strafverfahren wegen Betruges jetzt seinen Lauf. Die Fronten blieben verhärtet."
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