Sollte sie auch nach den Wahlen wieder das Amt der Justizministerin übernehmen können, dann wäre der bessere Opferschutz ein wichtiges Thema. So dürften Namen und Bilder von Opfer nicht veröffentlicht werden: Gerade der Fall "F" zeige, wie dringend dies notwendig sei, um Betroffene besser zu schützen. "Es kann doch nicht sein, dass sich Paparazzi in Bäumen verstecken, um von den Opfern Bilder zu schießen und ihnen aufzulauern", so die Ministerin.
Ein weiteres wichtiges Anliegen seien die Gruppenklagen, und der Konsumentenschutz gehörte auch überarbeitet. Auch bei den Scheidungen sollte es eine bessere Beratung geben, dass es bei sogenannten einvernehmlichen Scheidungen vorher bessere Informationen gebe und nicht nachher ein böses Erwachen eines Partners stattfinde. Änderungen sollte es auch beim Unterhaltzuschuss geben, und die Frage der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sei ihr ebenfalls ein Anliegen, sagte Berger.
Kindesmissbrauch "muss man noch genauer anschauen"
Umgesetzt sei worden, dass es keine weitere Schließungen von Bezirksgerichten geben wird. "Das ist sehr wichtig, denn sie sind die erste Anlaufstelle für Bürger." Die Bürgerfreundlichkeit und Qualitätssicherheit wären besonders wichtig: Die österreichweit eingerichteten unabhängigen Justiz-Ombudsstellen seien ein rasches, unbürokratisches und bürgernahes Beschwerdewesen. Nach langen und schwierigen Verhandlungen habe Anfang September 2008 die Zustimmung der ÖVP zu ihrem zweiten Gewaltschutzgesetz erreicht werden können, sagte die Justizministerin. Ziel des Gesetzes sind die Verbesserung des Schutzes - insbesondere von Kindern - vor Gewalt sowie eine umfassendere Unterstützung für die Opfer von Straftaten. "Den Missbrauch von Kindern muss man sich aber noch genauer anschauen", meinte Berger.
Einige Straftäter werden früher, aber betreut entlassen
Generelles Ziel des sogenannten Haftentlastungspaketes, das bereits mit Anfang 2008 in Kraft getreten ist, sei die Sicherheit in Österreich zu stärken. Straftäter könnten nun nach richterlicher Prüfung früher, aber betreut entlassen werden. Ausländische Häftlinge können unter bestimmten Bedingungen und nach richterlicher Entscheidung früher entlassen und mit Rückkehrverbot abgeschoben werden, im ersten Halbjahr 2008 passierte dies in 152 Fällen.
Ministerin erleichtert über Kaprun-Lösung
Darüber hinaus habe sie sich seit ihrem Amtsantritt dafür eingesetzt, dass sich auch die Republik Österreich bei der Kapruner Vermittlungskommission finanziell an einer angestrebten Lösung beteiligt, stellte die Ministerin fest. Die Vermittlungskommission konnte im Juni 2008 die Gespräche über einen rechtswirksamen finanziellen Vergleich mit den Opfern und deren Hinterbliebenen der Brandkatastrophe von Kaprun positiv abschließen.
Noch ungeklärt: Was tun bei Versagen der Finanzaufsicht?
Nicht geklärt werden konnte unter anderem, dass im Falle eines Versagens der Finanzaufsicht Entschädigungen an die Bürger zu zahlen seien. Auch ein Versagen der Finanzaufsicht gehöre verfolgt und geahndet, dies "nicht zu tun, wäre grob fahrlässig". Ebenfalls unbeantwortet blieb die Behandlung nach der verbotenen Geschenkannahme, kritisierte Berger.
Viele Punkte habe man im zivilrechtlichen Bereich nicht umsetzten können, "obwohl sie im Regierungsübereinkommen standen", meinte Maier. Als Beispiele nannte unter anderem den Schadenersatz, die Gruppenklagen, Fragen der Privatinsolvenz, Verbesserungen beim Konsumentenschutz, datenschutzrechtliche Problemstellungen, Urheber- oder Wohnrecht.
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