Wahl-Manipulation?

Landesbehörde bestätigt “Briefwahl-Krankheit”

Steiermark
21.09.2008 11:25
Man soll ja nicht gleich den Teufel an die Wand malen - aber das Briefwahlrecht (im Bild Heinz Schille, Wahlbehörde) laboriert an einer akuten Kinderkrankheit. Theoretisch ist es möglich, seine Stimme auch nach Wahlschluss abzugeben - und das Ergebnis zu manipulieren!

Die Wahlen stehen vor der Tür - und den 970.531 zur Stimmabgabe berechtigten Steirern damit auch einige Neuerungen ins Haus. Erstmals können 16-Jährige zu den Urnen schreiten oder ihre politische Meinung per Brief artikulieren. Doch das neue Briefwahlrecht scheint doch nicht das Gelbe vom Ei zu sein. Zwar könnte laut Experten die Wahlbeteiligung leicht nach oben gehen, das neue System birgt aber auch so seine Tücken.

"Manipulationsgefahr besteht"
Die Landeswahlbehörde bestätigt der "Steirerkrone", dass Manipulationsgefahr besteht! Schließlich könnte man theoretisch auch nach Wahlschluss um 16 Uhr bzw. nach Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses sein Kreuzerl bei der gewünschten Partei machen. Denn das Kuvert muss spätestens am 6. Oktober, Punkt 14 Uhr, bei der Bezirksbehörde einlangen.

Behörde wäre machtlos...
"Wahlhofrat" Heinz Schille: "Das stimmt, aber man gibt auch eine eidesstattliche Erklärung ab. Jede Manipulation ist Urkundenfälschung!" Wenn allerdings jemand kriminelle Energie darauf verwende, sei die Behörde ohnehin machtlos...

von Gerhard Felbinger und Gerald Schwaiger, "Steirerkrone"

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