Dies sei nämlich "grundsätzlich möglich". Er sehe nicht ein, warum aus einer "Bestemmhaltung" eines einzelnen Landeshauptmannes - Kärntens Jörg Haider - Verbesserungen für alle nicht umgesetzt werden können. Haider hatte ja vergangenen Donnerstag die letzte Frist für die notwendige Zustimmung des Landes Kärnten verstreichen lassen. Um die Gesetzesvorlage am Mittwoch im Ministerrat einbringen zu können, hätte es bis zum 11. September die Unterschrift Haiders gebraucht.
Einigung spätestens im November
Das Argument Haiders, das Kärntner Modell sei besser, lässt Buchinger nicht gelten: Zwar stimme es, dass für einige wenige Personen beim Kärntner Modell die Leistungen besser seien. Die Vereinbarung würde aber lauten, dass man bundeseinheitliche Standards schaffe; bessere Regelungen der Länder im Einzelfall dürften aber ohnehin beibehalten werden. Das Zieldatum 1. Juli 2008 kann jedenfalls nur beibehalten werden, wenn es bis Oktober, spätestens November zu einer Einigung kommt.
"Bedingungslose Grundsicherung"
Das Liberale Forum pocht indes auf ihr Modell der "bedingungslosen Grundsicherung". Dies sei das einzige Rezept, um der Teuerung entgegenzuwirken und den Menschen ein angstfreies Leben zu ermöglichen, betonte LIF-Spitzenkandidatin Heide Schmidt. Die Leistung sehe für alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich, einen monatlich steuerfreien Betrag von 750 Euro vor.
Kosten: Fünf Milliarden Euro
Vorwürfe, dass das liberale Modell nicht zu finanzieren sei, ließ LIF-Budget- und Finanzsprecher Peter Unger nicht gelten: "Alle bisherigen Sozialleistungen, wie zum Beispiel die Sozialhilfe der Länder, Geldleistungen der Gemeinden und Familienbeihilfen würden durch die bedingungslose Grundsicherung ersetzt werden. Die Kosten bezifferte er mit rund fünf Milliarden Euro.
Keine "halben Lösungen"
Die Armutskonferenz forderte indes in einer Aussendung, dass es für "ganze Problem" keine "halben Lösungen" geben dürfe. So könne es keine Mindestsicherung geben, ohne dass etwa die "tatsächlichen Wohnkosten für Armutsbetroffene" abgedeckt werden und ohne die Sicherung österreichweiter Standards bei "existentiellen Nöten in besonderen Lebenslagen" - wie etwa im Falle eines kaputten Boilers.
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