Der angeklagte Steirer, der sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten musste, hatte bereits bei der ersten Verhandlung heuer im Februar keinerlei Schuldgefühle gezeigt. Er hatte bei dem Unfall laut Gutachten rund 1,7 Promille Alkohol im Blut gehabt.
Angeklagter: "Habe nichts getrunken"
"Ich weiß nicht, wie der Alkohol ins Blut gekommen ist, ich habe keinen Tropfen getrunken, außerdem war die Blutabnahme menschenrechtswidrig", so seine Aussage. Dass ein Pkw vor ihm der Fußgängergruppe problemlos ausweichen konnte, beeindruckte den Angeklagten auch nicht weiter. "Sie fühlen sich nicht schuldig und fragen sich, wieso die überhaupt auf der Straße gegangen sind, nicht wahr?", fragte Richter Helmut Krischan.
Der Beschuldigte - übrigens ein Berufskraftfahrer - hatte zuvor bereits zwei Unfälle mit einem Lkw verursacht. Diesmal war er mit zwei Kollegen auf Sauftour in der Südsteiermark gewesen. Was sich bei dem Unfall genau abgespielt hatte, konnte keiner mehr sagen. "Irgendwer hat irgendwas geschrien, dann war es zu spät", erzählte einer der Beifahrer vor Gericht.
Staatsanwalt ist Strafe zu mild
Der 30-Jährige wurde zu einem Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt. Er kündigte sofort Berufung an, da er nach wie vor der Meinung ist, er habe an diesem Abend keinen Alkohol getrunken. Auch der Staatsanwalt wird Berufung einlegen, ihm ist die Strafe zu mild.
Symbolbild
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