"Kein Spielraum"

Halbe MwSt: EU-Kommissar droht Klage an

Österreich
14.09.2008 10:39
Die Pläne für eine Halbierung der Mehrwertssteuer auf Lebensmittel von SPÖ und neuerdings auch FPÖ schienen nach dem "ÖVP-Grüne-Drama" beim Sitzungsmarathon im Nationalrat am Freitag (siehe Infobox) noch gerettet - doch jetzt droht eine "höhere Instanz", dem umstrittenen Vorhaben einen Strich durch die Rechnung machen: EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs droht Österreich mit einer Klage, sollte man sich nicht an die von den 27 Mitgliedsländern beschlossene EU-Steuerregelung halten. Die erlaubt nämlich nur zwei ermäßigte Steuersätze - und die hat Österreich bereits ausgeschöpft. Hier bestehe nach derzeitigem Stand der Dinge "kein Spielraum", sagte Kovacs in der "Zeit im Bild" unmissverständlich.

Zuvor hatte Kovacs am Rande des EU-Finanzministertreffens – bei dem es treffenderweise um eine Lockerung des EU-Mehrwertssteuer-Gesetzes für Dienstleistungen und bestimmte Produkte ging, jedoch kein Konsens gefunden wurde - erstmals persönlich zum Streit in Österreich Stellung genommen. Kovacs betonte erneut, dass „kein Land drei oder mehr ermäßigte Mehrwertsteuersätze“ haben könnte. „Jeder Mitgliedstaat kann einen Standard-Mehrwertsteuersatz haben, der 15 Prozent nicht unterschreitet. Und jeder Mitgliedstaat kann zwei reduzierte Mehrwertsteuersätze haben. Das ist die die Rechtslage“, sagte Kovacs nach dem Ende der Beratungen in Nizza.

Grundsätzlich sei die Senkung der Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel nach EU-Recht bereits jetzt erlaubt und werde in Österreich auch schon angewendet, weil sie jetzt schon mit zehn Prozent besteuert werden, sagte Kovacs. Der Vorschlag der EU-Kommission für mehr Flexibilität bei den reduzierten Mehrwertsteuersätzen und generell für bestimmte Dienstleistungen, der bei dem Treffen der Minister Thema war, habe keine Auswirkung auf die österreichische Situation.

Österreich hat schon zwei ermäßigte Steuersätze
Hintergrund der Klagsandrohung: Nach den EU-Mehrwertsteuerbestimmungen ist die Halbierung der Steuer auf Lebensmittel grundsätzlich möglich, allerdings müsste Österreich nach Ansicht der EU-Kommission dafür auf einen der beiden bisher ermäßigten Steuersätze verzichten. Neben den zehn Prozent, die derzeit für eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen angewendet werden, gibt es in Österreich derzeit einen geringeren Steuersatz von zwölf Prozent für Ab-Hof-Verkauf von Wein, der dann aufgegeben werden müsste. Den Winzern, so der Weinbauverband, würde das etwa je 1.000 Euro im Jahr kosten, Die SPÖ steht jedoch auf dem Standpunkt, dass dies ein Sondersatz unabhängig von der EU-Richtlinie ist, weil er bereits in den EU-Beitrittsverträgen festgeschrieben wurde. Kovacs sieht das anders.

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