Minderheitenrechte
Deutschsprachige Ortstafel in Polen enthüllt
In Gemeinden, in denen der Minderheitenanteil mindestens 20 Prozent beträgt, dürfen demnach Deutsch oder andere Regionalsprachen als zweite Amtssprache sowie deutsche Ortsbezeichnungen eingeführt werden. Bisher haben sich acht Gemeinden mit deutscher Minderheit beim Innenministerium registrieren lassen, um künftig neben dem polnischen auch den deutsche Namen zu führen.
16 Gemeinden wollen Deutsch als zweite Amtssprache einführen. Als erste Minderheit hatten die Kaschuben im Juli dieses Jahres zweisprachige Ortsschilder aufgestellt. Die Veranstaltung in Radlau war als Premiere der deutsch-polnischen Ortsschilder geplant gewesen. Allerdings hatte das schlesische Dorf Lubowice (Lubowitz), Geburtsort des deutschen Dichters Joseph von Eichendorff (1788-1857), schon vor einer Woche erste Tafeln aufgestellt.
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