Causa Friedrich

Richter stellen sich hinter Psychiater Friedrich

Österreich
10.09.2008 15:19
Die Causa Max Friedrich entwickelt sich weiter: Die Richtervereinigung hat am Mittwoch mit Schärfe die Vorwürfe gegen den bekannten Wiener Kinder-und Jugendpsychiater zurückgewiesen, der in seiner Funktion als Gerichtsgutachter den Ausgang von Strafverfahren – den meisten Darstellungen zufolge durch seinen autoritären Stil bei Opferbefragungen - beeinflusst haben soll. „Hier wird versucht, einen anerkannten Sachverständigen in Misskredit zu bringen", zeigte sich Vizepräsident Manfred Herrnhofer empört. Unterdessen hat der Anwalt jenes 35-jährigen Kärntners, der nach einem Friedrich-Gutachten 21 Monate zu Unrecht wegen Kindesmissbrauchs in Haft saß, eine Klage gegen die Republik Österreich auf 200.000 Euro Schadensersatz angekündigt.

Richtervereinigungs-Vize Herrnhofer hält es - trotz der anonymen Statements einiger Richter, die Friedrich scharf kritisieren (siehe Infobox - „für Blödsinn, Friedrich die Fachkompetenz abzusprechen“. Die in die Sachverständigenliste eingetragenen Gutachter hätten sich allesamt einem strengen Auswahlverfahren unterzogen und wären ausgewiesene Experten in ihren Fachgebieten. Ihre Zertifizierung sei zunächst auf fünf Jahre befristet, sofern sich die Sachverständigen bewähren, würde diese um weitere zehn Jahre verlängert. Fazit des ranghohen Richtervertreters: „Unsere Erfahrung mit Gutachtern ist, dass diese ausgezeichnete Arbeit machen.“

„Da haut man den Falschen“
Das gelte auch für den jetzt ins Kreuzfeuer der Kritik geratenen Friedrich. „Da haut man den Falschen“, betonte Herrnhofer. Ein Gutachter habe in einer Hauptverhandlung immer nur Tatfragen, aber nie Rechtsfragen zu klären: „Ein Sachverständiger ist nie Schuld an einem Urteil. Sein Gutachten ist immer nur ein Mosaikstein. Das Gericht muss sich kritisch mit seinen Schlussfolgerungen auseinandersetzen und sich fragen, ob diese ins Gesamtbild und zu den sonstigen Ergebnissen des Beweisverfahrens passen. Ein Urteil ist immer nur so gut die wie vom Gericht festgestellte gesamte Beweislage.“

Folglich könne Friedrich auch nicht als Verantwortlicher für den Fall jenes Kärntners namhaft gemacht werden, der 21 Monate in Haft verbrachte, ehe er eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreichte und in diesem vom Vorwurf freigesprochen wurde, seine Stieftochter missbraucht zu haben. Der Psychiater habe in derartigen Fällen primär die Aussagefähigkeit des Kindes zu beurteilen und festzustellen, ob bei diesem Konfabulationstendenzen vorliegen. „Dabei ist zu prüfen, ob es Hinweise gibt, dass das Kind Wirklichkeit mit bloß Eingebildetem vermengt“, erläuterte Herrnhofer.

Dass sich Friedrich dabei womöglich anderer Methoden bediene als Kollegen, sei denkbar, aber nicht weiter ungewöhnlich. „Die Psychiatrie ist eine Wissenschaft, und wenn Sie zwei Wissenschafter zusammenbringen, haben Sie wahrscheinlich drei unterschiedliche Ansichten“, gab Herrnhofer zu bedenken. Zu suggerieren, Friedrich hätte „falsch“ gearbeitet, sei unzulässig: „In der Psychiatrie ist es ja nicht wie in der Politik, wo man schwarz und weiß malen kann.“ Vizepräsident der Richtervereinigung verwies abschließend darauf, dass grundsätzlich jedes Gericht reagieren müsse, sobald diesem Zweifel an einem Gutachter kämen: „Die Rechtsordnung sieht verpflichtend vor, dass dann ein weiterer Sachverständiger beigezogen und ein neues Gutachten gemacht wird.“

„Wir wollen 200.000 Euro von der Republik Österreich“
DerAnwalt des 35-jährigen Kärntners, Peter Gradischnig, hat indes angekündigt um eine entsprechende Haftentschädigung für seinen Mandanten kämpfen. „Wir wollen 200.000 Euro von der Republik Österreich“, sagte Gradischnig am Mittwoch. Der Kärntner war im Jahr 2003 verurteilt worden, weil er laut Anklage der Staatsanwaltschaft seine damals vier Jahre alte Stieftochter missbraucht haben soll. Der Mann - er hatte immer seine Schuldlosigkeit beteuert - saß knapp zwei Jahre im Gefängnis, erreichte jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Wesentlich zur Verurteilung beigetragen hatte ein Gutachten, das der Friedrich erstellt hatte.

Ausschlaggebend für die Wiederaufnahme war dann ein deutsches Gutachten, das attestierte, dass die Stieftochter in ihrer Aussage beeinflusst worden sein könnte. Um das Kind tobte damals im Zuge einer Scheidung der Kampf um das Sorgerecht. Dabei wurde der Verdacht laut, der Großvater des Mädchens habe das Kind missbraucht. Bei den Ermittlungen gegen den Großvater kam dann auch der 35-Jährige ins Visier der Ermittler. Beide Männer wurden zu drei Jahren Haft verurteilt.

Nachdem der Kärntner bereits 21 Monate in der Justizanstalt Sonnberg eingesessen war und dort auch einen Suizidversuch unternommen hatte, erreichte sein Anwalt Gradischnig, dass der Fall neu aufgerollt wurde. „Meinem Mandanten geht es trotz des Freispruchs schlecht, er ist in psychiatrischer Behandlung“, sagte Gradischnig. Das vieldiskutierte Friedrich-Gutachten habe „einen Widerspruch in sich“ aufgewiesen. „Und wenn ein Gutachten falsch ist, ist auch das Urteil falsch“, erklärte der Villacher Anwalt und ehemalige Präsident der Kärntner Anwaltskammer.

Anzeige gegen Friedrich in Klagenfurt
Gegen Friedrich liegt indes bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft in einem anderen Fall eine im Oktober 2007 eingebrachte Anzeige vor. „Es handelt sich um die Anzeige eines verurteilten Sexualdelinquenten“, erklärte die Sprecherin der Kärntner Anklagebehörde, Carmen Riesinger. Demnach soll Friedrich im Zuge dieses Verfahrens ein falsches Gutachten erstellt haben. Der Betroffene in diesem Fall hatte zugleich mit der Anzeige einen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens gestellt. Der Mann wurde zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, er wurde im Jänner 2008 entlassen. Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa bereits im Vorjahr einen deutschen Sachverständigen bestellt, der überprüfen soll, ob das fragliche Friedrich-Gutachten „lege artis“ ist. „Auf dieses Sachverständigengutachten warten wir jetzt“, sagte Riesinger.

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