"Warum landeten die Originalbriefe, die im Zeitraum Februar und März 2008 von einem Gemeindemitarbeiter zusammen mit einer Flasche Wein an 70- bis 94-jährige Bürger überreicht werden sollten, gleichzeitig mit der Auflistung von sensiblen Daten in einem öffentlichen Container, und warum bedient sich der Bürgermeister eines Dritten, was unüblich ist. Die Daten sind in unbefugten Händen", kritisierte der freiheitliche Gemeindevertreter Dieter Marius.
Normalerweise gehen Briefe "durch den Reißwolf"
Bürgermeister Johann Spatzenegger (ÖVP) erklärte, dass er im März im Himalaya-Königreich Bhutan auf Urlaub gewesen sei und deshalb einen Bauhof-Mitarbeiter mit der Überbringung der von ihm persönlich unterschriebenen Briefe beauftragt hatte. "Normalerweise gehe ich selbst hin." Möglich sei, dass die Briefe während seiner Abwesenheit nicht ausgetragen worden seien. Warum sie in einem Container lagen, könne er sich nicht erklären. Wenn Briefe der Stadtgemeinde vernichtet werden, "gehen sie durch den Reißwolf".
Laut Datenschutzgesetzes müssen die Betroffenen der Übermittlung von Adressdaten zustimmen. Eine Zustimmung sei unter bestimmter Voraussetzung dann nicht notwendig, wenn eine Beeinträchtigung der Geheimhaltungsinteressen der Adressaten unwahrscheinlich ist - zum Beispiel, wenn auch ein öffentliches Interesse besteht oder die Übermittlung der Daten aus einem wichtigen Interesse des Betroffenen selbst erfolgen sollte.
"Wegwerfen gilt nicht als löschen"
"Der Bürgermeister verfügt ja über die Daten, und er dürfte sie wohl für diesen Zweck (Gratulationswünsche, Anm.) verwenden", erläuterte ein Sprecher der Datenschutzkommission. Die Angabe von Geheimnummern könnte rechtswidrig sein. Ob es sich bei dem Fall in Seekirchen um einen Datenmissbrauch handelt, könne erst nach Beschwerde eines Betroffenen überprüft werden. Grundsätzlich seien Adressen zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden. "Wegwerfen gilt aber nicht als löschen."
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