"In den einzelnen Studien hat es sich um die Therapie der Missbildung des äußeren Genitals, der Krampfadernbildung im Bereich des Samenstrangs, verschiedener Operationstechniken am Harnleiter und der Behandlung des Hodenhochstands gehandelt", erläuterte Buchberger. In allen Fällen wäre "nach den geltenden Vorschriften" eine Freigabe durch die Ethikkommission erforderlich gewesen.
Eltern nicht informiert
Zudem sei den Eltern beziehungsweise den Patienten nicht mitgeteilt worden, dass ihre Krankheitsgeschichte für Studienzwecke ausgewertet werde. Eine eigene "Studienhaftpflichtversicherung" sei von den Studienleitern nicht abgeschlossen worden. "Die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) prüft nun, ob die Patientenaufklärung ausreichend war", fügte der ärztliche Direktor hinzu.
"Bis dato handelt es sich um Vorwürfe einer nicht korrekten Studiendurchführung", erklärte der Leiter des Instituts "Inspektionen, Medizinprodukte und Hämovigilanz", Alexander Hönel. Man habe vergangene Woche mit den Ermittlungen begonnen, könne aber über eine Entscheidung noch nichts bekanntgeben. Schon in der Causa rund um eine "nicht wissenschaftlich anerkannte Stammzellen-Therapie" von Univ.-Prof. Hannes Strasser gegen Harninkontinenz wurde die AGES mit der Überprüfung beauftragt.
Fragwürdiges Verhalten schon Anfang April
Anfang April dieses Jahres waren die Behandlung mittels Stammzellentherapie gegen Harninkontinenz und das Verhalten der Innsbrucker Urologen nach der Klage eines deutschen Patienten ins Kreuzfeuer der Kritik geraten: Dieser hatte die TILAK auf Rückerstattung der Behandlungskosten geklagt und recht bekommen. Er sei an der Klinik mit einer "nicht wissenschaftlich anerkannten" Methode gegen Inkontinenz behandelt worden, ohne darüber ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Bei der Therapie werden körpereigene Stammzellen eingesetzt.
Bei der Verhandlung am Bezirksgericht in Innsbruck erhob ein Vertreter der Ethikkommission schwere Vorwürfe gegen die Urologie an der Klinik. Der Patient sei außerhalb einer von der Ethikkommission abgesegneten Studie mittels einer "experimentellen Therapie" behandelt worden. Die TILAK wurde nicht rechtskräftig verurteilt. An der Klinik Innsbruck wurde auf Wunsch der TILAK die Stammzellentherapie vorerst eingestellt.
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