Fünffachmord

Tochter fragte: “Mama, was ist denn?”

Österreich
02.09.2008 11:39
Grauenhafte Details enthält die Anklageschrift gegen den mutmaßlichen Fünffachmörder Reinhard S., der am 13. Mai 2008 mit einer Axt hintereinander seine Ehefrau, seine siebenjährige Tochter, seine Eltern und seinen Schwiegervater getötet haben soll. Demnach hörte das Mädchen die Todesschreie der Mutter und wollte mit den Worten „Mama, was ist denn?“ nachschauen, was im Badezimmer in der Wohnung in der Neue-Welt-Gasse in Wien-Hietzing vor sich ging. In Oberösterreich soll S. (im Bild nach seiner Festnahme) seinen Eltern beim Sterben regelrecht zugeschaut haben. Fast zwei Stunden rangen Mutter und Vater um ihr Leben, während Reinhard S. Briefe geschrieben und den letzten Mord vorbereitet haben soll.

Der 39-jährige PR-Berater war in Wien am Morgen des 13. Mai kurz nach dem Aufwachen mit einer tags zuvor eingekauften Axt auf seine Frau losgegangen, nachdem die Familie am vorangegangenen Wochenende noch Muttertag gefeiert und einen Ausflug in den Wienerwald unternommen hatte. 13 Schläge gegen den Kopf und in das Gesicht der Frau führte er aus.

Im begehbaren Schrank kam ihm dann seine Tochter entgegen. Mit der stumpfen Axtseite schlug er - so die Anklageschrift weiter - auf das Kind ein, das die Schläge mit bloßen Händen abwehren wollte. „Sie fiel danach zu Boden und der Angeklagte versetzte ihr zweimal mit voller Kraft Hiebe gegen den Kopf“, heißt es in der 16 Seiten umfassenden Anklage.  Als Reinhard S.  das Mädchen noch röcheln hörte, holte er aus dem Wohnzimmer einen Fuchsschwanz, „kehrte zu ihr zurück, setzte die Säge im Nackenbereich an und versuchte, ihr den Kopf abzutrennen“. „Dieses Unterfangen gab er jedoch nach kurzer Zeit auf.“

S. schaute seinen Eltern beim Sterben zu
Nach den Morden in Wien meldete Reinhard S. seine Frau bei deren Arbeitgeber krank. Dann machte sich auf den Weg nach Oberösterreich. Gegen 11.45 Uhr traf er in Ansfelden ein, wo er zunächst mit seinen Eltern zu Mittag aß. Sein Vater zog sich gegen 13.00 Uhr vor den Fernseher zurück, seine Mutter ging ins Erdgeschoß, um dem 39-Jährigen als Wegzehrung einen Kirschkuchen einzupacken. Der Sohn folgte ihr, zog die mitgebrachte Axt aus einem Rucksack und schlug auf sie ein. Danach begab er sich nach oben, wo sein Vater inzwischen eingenickt war. Von hinten hieb er mehrfach mit der Axt gegen seinen Kopf. Mittlerweile hatte sich unten die schwerst verletzte Mutter aufgerichtet, wie Reinhard S. feststellte, als er nachschauen ging. Neuerlich machte er von seiner Waffe Gebrauch. Während er im Anschluss Abschiedsbriefe an seine zwei Geschwister verfasste und auf einem separaten Blatt seine Beweggründe darzulegen versuchte, waren die Eltern noch am Leben. Ihr Röcheln war deutlich zu vernehmen, der Vater soll laut Anklage sogar noch geschrien haben. Dem gerichtsmedizinischem Gutachten zufolge trat bei beiden der Tod möglicherweise erst gegen 15.00 Uhr ein.

Nach dem letzten Mord ging's ins Bordell
Gegen 17.00 Uhr hatte Reinhard S. Linz erreicht, wo er dann seinem Schwiegervater das Leben nahm. Zunächst tranken die beiden Männer in dessen Küche Limonade und unterhielten sich über Belanglosigkeiten. Als der Schwiegervater die Gläser abwaschen wollte und ihm den Rücken zuwandte, öffnete der PR-Berater wieder seinen Rucksack und schlug zu. Während sein Opfer im Sterben lag, durchsuchte er die Wohnung nach Büchern, die er diesem vor einiger Zeit geborgt hatte, fand die zwei Exemplare und steckte sie ein. Über Ansfelden, wo er im „Napoleonhof“ noch die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nahm, kehrte der 39-Jährige nach Wien zurück. In der Linzerstraße sprach er neuerlich eine Prostituierte an, mit der er ebenfalls intim wurde. Danach begab sich der Mann auf das Wachzimmer in der Lainzerstraße und ließ sich festnehmen.

Zum Motiv heißt es in der Anklageschrift wie folgt: „Angesichts des nahenden wirtschaftlichen Ruins und infolge seines Unvermögens, seine nächsten Angehörigen sein wirtschaftliches Totalversagen einzugestehen, fasste der Angeklagte den Entschluss, seine Ehefrau, seine Tochter, seine Eltern und seinen Schwiegervater zu töten.“ Reinhard S. hatte vor rund zehn Jahren mit Aktienspekulationen begonnen. Als seine Tochter geboren wurde, wünschte er sich mehr Geld und ließ sich daher auf riskantere Spekulationsgeschäfte ein. Dafür nahm er einen Kredit auf und investierte sein gesamtes Eigenkapital. Zunächst schien er auch Erfolg zu haben: Im Sommer 2001 wies das Aktiendepot ein Guthaben von über 150.000 Euro auf, zu Pfingsten 2008 waren allerdings nur mehr 600 Euro da, denen Verbindlichkeiten von 350.000 Euro gegenüberstanden. Reinhard S.  fürchtete, sein „Versagen“ seinen nächsten Angehörigen nun nicht mehr verheimlichen zu können. Er habe ihnen diese Schmach „ersparen“ wollen, so der 39-Jährige nach seiner Festnahme.

Prozess kann frühestens im Oktober beginnen
Verteidiger Ernst Schillhammer hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen die Anklageschrift Einspruch zu erheben. Sollte er darauf verzichten, könnte der Schwurprozess, den Richter Wilhelm Mende leiten wird, womöglich schon im Oktober stattfinden. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Angeklagten bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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