AK schlägt Alarm

Krankenstand führt immer öfter zur Kündigung

Wirtschaft
06.10.2005 15:33
Die Arbeiterkammer schlägt Alarm: Immer häufiger kommt es vor, dass Arbeitnehmern wegen eines Krankenstandes die Kündigung ins Haus flattert. Wie ein AK-Experte kritisiert, werden Mitarbeiter häufig dazu gezwungen, kurz vor Antritt des Krankenstandes das Arbeitsverhältnis "einvernehmlich" zu lösen. Damit sparen sie die Bosse Sozialabgaben. Rechtlich gesehen ist eine Kündigung vor oder während, nicht aber WEGEN eines Krankenstandes erlaubt. Und: Wir verraten dir, warum du dich während dieser Zeit nicht zu Hause verstecken musst!
Der Krankenstand als Kündigungsgrund ist aus arbeitsrechtlicher Perspektive nicht vertretbar. Deshalb drehen viele Unternehmen die Sache so hin, dass es noch vor dem Krankenstand zu einer einvernehmlichen Lösung, also einem "freiwilligen" Abgang des Mitarbeiters kommt. Dafür wird massiv Druck ausgeübt. In Wien allein werden laut AK wöchentlich rund zehn solche Fälle vor Gericht ausgefochten.

Krankenstand ist keine Ausgangssperre
Berichtet wird auch von Fällen, dass Vorgesetzte einer bestimmten Firma erkrankte Mitarbeiter zu Hause anrufen oder sie sogar unangemeldet kontrollieren - nicht aus Höflichkeit, sondern zur Kontrolle. Diese Praxis ist unzulässig, denn wer sich im Krankenstand befindet, muss sich noch lange nicht in seinen eigenen vier Wänden verstecken und auf eine eventuelle Kontrolle (durch die Behörden) warten. Wer durch seine Aktivitäten seine Genesung nicht verzögert, kann im Prinzip tun und lassen, was er will.

Sogar Reisen sind erlaubt 
Aktivitäten, die die Heilung begünstigen, sind sogar sehr gerne gesehen. Niemand hat etwas dagegen, wenn du einen langen Spaziergang unternimmst oder sogar eine erholsame Reise antrittst (ins Ausland darfst du allerdings nur, wenn eine vorherige Genehmigung durch den chefärztlichen Dienst der Kasse erteilt wurde). Grenzen setzt nur der behandelnde Arzt: Seine Verordnungen müssen eingehalten werden. Verschreibt der Arzt Bettruhe oder Ausgehzeiten, sind diese auch einzuhalten. Bettruhe und Spaziergang vertragen sich also nicht. Ein Besuch im Schanigarten oder Freibad wird jedoch zum Beispiel an einer verstauchten Hand nicht scheitern.
 
Ärztliche Bescheinigung erforderlich
Eine Arbeitsunfähigkeit muss auf jeden Fall von einem Mediziner festgestellt werden. Der Patient erhält eine entsprechende Bescheinigung, die er unverzüglich einer zuständigen Person seines Unternehmens vorlegen muss (meistens intern geregelt). In den meisten Fällen muss diese Bescheinigung am vierten Tag des Fernbleibens beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arzt bestimmt auch die voraussichtliche Dauer des Krankenstandes. Kontrolltermine müssen eingehalten werden. Warum du nicht arbeiten kannst, also was dir gesundheitlich fehlt, geht den Arbeitgeber übrigens nichts an.
 
Rechtzeitige Meldung des Krankenstandes nötig
Wird der Krankenstand nicht (rechtzeitig) gemeldet, ist es möglich, dass du für die Dauer der Säumnis deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Firma verlierst. Einen Grund für eine fristlose Entlassung stellt dieses Versäumnis allerdings im Regelfall nicht dar. Wenn der Arzt allerdings den Beginn der Krankheit partout nicht auf den ersten Fehltag rückdatieren will, sieht die Sache anders aus, dann handelt es sich nämlich um unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst.
 
Kündigung wegen Nebenjob
Ein Arbeitnehmer muss sich immer so verhalten, dass er möglichst schnell wieder gesund wird. Wer die verordnete Bettruhe nicht einhält oder eine Erkrankung nur vortäuscht, riskiert, dass ihn der Chef abmahnt oder schlimmstenfalls kündigt. Fristlos entlassen werden kann ein Arbeitnehmer vollkommen zu Recht, wenn er trotz Krankschreibung einen Nebenjob ausübt.
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