Säureangriffe

Anklage im oö. Säure-Fall steht

Oberösterreich
28.08.2008 11:20
Im Fall von an fünf Adressaten - darunter einen SPÖ-Landtagsabgeordneten - verschickten Buttersäurepaketen ist am Mittwoch dem 49-jährigen Hauptverdächtigen die Anklageschrift zugestellt worden. Das teilte dessen Verteidiger Nikolaus Rast der APA mit. Darin werden dem Angeklagten unter anderem Körperverletzung, schwerer Betrug, Nötigung, Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Der SPÖ-Landtagsabgeordnete und ehemalige Bürgermeister von Weißkirchen, Rudolf Prinz, war am 7. März beim Öffnen eines mit Buttersäure gefüllten Pakets verletzt worden. Zwei weitere Päckchen an ÖVP-Kommunalpolitiker und zwei an Verwaltungsmitarbeiter konnten rechtzeitig abgefangen werden beziehungsweise richteten keinen Schaden an. Als Hauptverdächtiger wurde wenige Tage danach ein 49-jähriger Oberösterreicher festgenommen, der seither in Untersuchungshaft sitzt. Als Motiv gilt, dass den Adressaten ein "Denkzettel" verpasst werden sollte, weil sie für nicht aufgegangene Grundstücksspekulationen des Angeklagten verantwortlich seien.

Säureangriff keine Einzeltaten
Darüber hinaus wird dem 49-Jährigen vorgeworfen, er habe einen Bayern mit der Drohung, dass er ihm ansonsten "Russen" schicke, dazu veranlasst, die Pakete zu verschicken. Weiters hätte der Bayern bei einer weiteren Person 100.000 Euro unter Gewaltanwendung eintreiben sollen. Darüber hinaus habe der Angeklagte Brände gelegt, oder versucht, diese legen zu lassen, um anschließend die Versicherungssumme zu kassieren. Zudem habe er einer Frau mit dem Versprechen, sie zu heiraten mehr als 327.000 Euro herausgelockt.

Stinkbombe oder Säureattentat?
Der Verteidiger stellte zur Anklage fest, diese sei "etwas politisch", weil ein oberösterreichischer Landtagsabgeordneter betroffen sei. Er lehne den Begriff "Säureanschlag" ab, es gehe wohl mehr um eine ziemlich harmlose "Stinkbombe". Die zur Last gelegten Brandstiftungen seien bereits früher von Polizei und Brandsachverständigen untersucht worden. Damals sei sein Mandant als Verdächtiger ausgeschieden. Die Aussage eines Zeugen, der Angeklagte habe ihm vor etwa zehn Jahren einige alkoholische Getränke bezahlt, 100 Schilling (7,27 Euro) geschenkt und ihm weitere Zahlungen für eine Brandstiftung in Aussicht gestellt, hält der Anwalt nicht für sehr glaubwürdig. Das gelte ebenso für die Beschuldigungen der Frau, auch sie habe er zu einer Brandstiftung verleiten wollen und sei ihr noch Geld schuldig. Der Anwalt hält es für unwahrscheinlich, dass die Frau ein so hohes Darlehen ohne schriftliche Vereinbarung gegeben habe. Er will sich jetzt um einen baldigen Prozesstermin bemühen.

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