Megapleite

Strafreigen für Steiner-Leute geht weiter

Oberösterreich
22.08.2008 19:24
Vierter Prozess um die sagenhafte 342-Millionen-Pleite des Ebenseer Steiner-Konzerns: Nachdem der Boss (45) nur vier von neun Jahren Haft absitzen musste, drohen nun seinem Prokuristen (57) und seinem Buchhalter (53) bis zu zehn Jahre Höchststrafe wegen schweren Betrugs und Bilanzfälschung. In einer fünften Runde könnte es dann noch um verschwundene Firmengelder gehen - um versteckte 21 Millionen Euro.

Obwohl die Industriellenfamilie seit ihren Konkursen 2001 offiziell als mittellos gilt, ermittelt die Welser Staatsanwaltschaft noch in Richtung Schwarzgeld und Geldwäsche bis hin auf die Cayman-Islands: Dort sollen die Senior-Chefs nicht nur eine Firma gegründet und eine Wohnung gekauft haben, sondern sich auch ihre Bonität notariell beglaubigen haben lassen, wonach sie frei über 350 Millionen Euro Privatvermögen verfügen könnten. Doch nun will die Witwe ihre Traunsee-Traumvilla mit 470 Quadratmetern Wohnfläche und 4400 m2 Park um 2,5 Millionen Euro verkaufen. Ihr Sohn durfte bereits wieder von der Gefängniszelle in sein eigenes Luxus-Domizil übersiedeln. Darauf lasten zwar Pfandrechte in Millionenhöhe, doch die Bank will lieber weiter Zinsen kassieren, statt die Immobilie zu verkaufen oder zu versteigern.

Andere Banken haben beim drittgrößten Konkurs aller Zeiten in Österreich viel Geld verloren: So wurden etwa bei der Steiner-Industries AG 309 Millionen Euro Forderungen angemeldet und 124 Millionen anerkannt, aber nur 900.000 Euro können an die 80 Gläubiger verteilt werden. Und bei der Steiner Finanzdienstleistungs GmbH konnten 375.000 Euro nur deshalb an Lieferanten ausgeschüttet werden, weil die Banken auf 121 Millionen verzichtet hatten. Diese hohen Kredite sollen mit falschen Bilanzen, Lager- und Inventurbeständen erschwindelt worden sein, wirft nun die Welser Staatsanwaltschaft in ihrer 4. Steiner-Anklage dem Ex-Prokuristen Günther B. (57) und dem Ex-Leiter des Rechnungswesens, Herbert S. (53), vor. Die Unschuldsvermutung gilt, und es gibt schon einen Einspruch.

Verfahren können  nicht verjähren
 Über den wahren Wert der Firmen fühlen sich aber auch die englischen Investoren getäuscht, die 1999 eine Zweidrittelmehrheit übernahmen  und zwei Jahre später 190 Millionen Euro verloren. Verjähren kann nichts, weil die Verfahren schon seit Jahren laufen, sagt der Welser Justiz-Sprecher Dr. Anton Sturm: Weil der Hauptbeschuldigte bereits mit einer Zusatz- die Höchststrafe ausgefasst und abgebüßt habe, könnten nach den beiden Mitarbeitern nur noch Familienmitglieder als Mittäterinnen vor Gericht gestellt werden. Doch der Linzer Anwalt
Dr. Wolfgang Moringer ließ schon vorbeugend verlauten: "Die Steiner-Frauen haben mit den Schäden, die von ihren Gatten angerichtet wurden, nichts zu tun!"

Von Richard Schmitt, Oö. Krone

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele