Parzer verurteilt

Motorsportler Parzer fasst 10 Monate aus

Oberösterreich
20.08.2008 17:25
Der ehemalige Motorsportler Christian Parzer, der Ende Juni mit Drogen im Gepäck auf der Westautobahn (A1) in Oberösterreich erwischt worden war, ist in einem Prozess am Mittwoch im Landesgericht Linz zu insgesamt zehn Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt verurteilt worden. Da ihm die Untersuchungshaft angerechnet wird, muss er nur noch sechs Tage absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann war Beamten der Autobahnpolizei Haid (Bezirk Linz-Land) aufgefallen, weil er zu schnell unterwegs war. In seinem Auto fanden sie 148,8 Gramm Kokain mit einem Handelswert von über 10.000 Euro. Zum Vorwurf des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthandel war er im Prozess geständig, die Verhandlung war deshalb rasch zu Ende.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft beruhte im wesentlichen auf den Angaben des Angeklagten. Er habe innerhalb eines Jahres insgesamt zehn Gramm Kokain konsumiert. Ein Gramm habe er von seinem Dealer geschenkt bekommen. Dafür habe ihn dieser um einen Gefallen gebeten: Er sollte ein Auto unversperrt auf dem Parkplatz einer Autobahnraststätte abstellen, weggehen und dafür etwas eingepackt bekommen. Damit sollte der ehemalige Motorsportler zu einer anderen Autobahnraststätte fahren, wo die Ladung wieder entfernt würde.

Er ließ sich darauf ein, dazu musste er sich allerdings von einem Bekannten einen Wagen ausborgen, weil er sich kein eigenes leisten könne. Außerdem habe er hohe Schulden und müsse diese in Raten zu je 600 Euro pro Monat abstottern, gab der Angeklagte an. Mildernd für die Strafe wirkten sich sein Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit aus.

Prozess zur Explosion wurde verlegt
Der Prozess nach einer Gasexplosion mit vier Verletzten in Mondsee, der am Mittwoch im Bezirksgericht im selben Ort begonnen hat, ist vertagt worden. Den beiden Angeklagten, die sich unter den Verletzten befanden, wird vorgeworfen, dass sie eine Gasflasche geöffnet und dadurch die Detonation verursacht haben.

Die Explosion hatte sich am 24. August des Vorjahres im zweiten Stock eines Wohn- und Geschäftshauses ereignet. In der Wohnung der Angeklagten brach Feuer aus, fünf Fenster barsten und wurden teilweise auf die Straße geschleudert. Einer der Beschuldigten erlitt dabei lebensgefährliche Verbrennungen am Oberkörper, der andere Brandwunden im Gesicht. Als vor dem Haus Panik ausbrach, stürzte ein Pensionist und verletzte sich. Auch eine junge Frau in einer Nachbarwohnung musste ärztlich versorgt werden. Zwei Buben im darüber liegenden Stock blieben unversehrt.

Dem 21-jährigen Wohnungsmieter und seinem Besucher, einem 26-Jährigen, werden fahrlässige Gemeingefährdung und fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Beide bekannten sich nicht schuldig. Aber bei den Ermittlungen nach der Explosion hatte sich herausgestellt, dass der 21-Jährige früher Gasflaschen von Campingplätzen gestohlen, sie entleert und beim Händler zurückgegeben haben soll, um das Pfand zu kassieren.

Der 26-Jährige erklärte beim Prozess, zu den Ereignissen unmittelbar vor der Explosion könne er nichts sagen, weil er auf der Couch geschlafen habe und erst durch die Detonation geweckt worden sei. Geraucht habe er nicht. Gasflaschen habe er in der Wohnung nicht gesehen. Der 21-Jährige verwies darauf, dass er schwere Verletzungen erlitten habe und nach wie vor unter den Folgen leide. Er könne sich an die Vorfälle nur bruchstückhaft erinnern. Aber er gestand ein, dass er am Vortag zwei Gasflaschen vom Dachboden geholt habe, um sie zu Geld zu machen. Daran, dass er sie in der Wohnung entleert habe, könne er sich nicht erinnern, ebenso, ob er geraucht habe. Jedoch habe er einige Stunden die Waschmaschine eingeschaltet.

Eine Nachbarin sagte aus, dass sie vor der Explosion beim Verlassen des Hauses ein Zischen "von oben" gehört habe. Ein Nachbarbub schilderte, er habe den 21-Jährigen beobachtet, wie er nach der Explosion eine Gasflasche aus der Wohnung auf den Dachboden getragen habe. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, um die Exfreundin des 21-Jährigen ausfindig zu machen, die mit ihren Angaben vor der Polizei beide Angeklagten belastet hatte. Sie wäre als Zeugin geladen gewesen, ist jedoch nicht erschienen und unbekannten Aufenthaltes. Beim nächsten Verhandlungstermin soll unter anderem der Brandsachverständige aussagen.

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