Das ist nicht nur im wichtigen Rehabilitationsbereich so, sondern auch beispielsweise bei der Planung der medizinischen Großgeräte, wie den Computertomographen (CT) oder den Magnetresonanztomographen. Das Land darf derartige Geräte nur bewilligen, wen sie im Bundes-Großgeräteplan aufscheinen. Ebenso müssen sich die Versicherungsträger beim Abschluss von Verträgen an diesen Plan halten, so Stöger.
Das geht oft auf Kosten der Zielerreichung, der Effizienz und der Aktualität: So ist der bestehende Bedarfsplan des Hauptverbandes der Versicherungsträger für Rehabilitationseinrichtungen (zum Beispiel nach Herzinfarkt oder Schlaganfall) veraltet und entspricht nicht mehr der Realität. Das hat Stöger bereits beim Hauptverband gerügt. Oberösterreich baut aber trotzdem den Reha-Bereich seit dem Jahr 2003 aus.
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