Urteil in der Türkei

Erdogan-Partei nicht verboten

Ausland
31.07.2008 12:29
Das türkische Verfassungsgericht hat ein Verbot der islamisch orientierten Regierungspartei AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan abgelehnt. Dies teilte Gerichtspräsident Hasim Kilic am Mittwoch in Ankara mit. Allerdings wurde der AKP ein Teil der staatlichen Parteiförderung gestrichen. Der seit sechs Jahren regierenden Partei war vorgeworfen worden, gegen das Verfassungsgebot eines säkularen Staates zu verstoßen und eine Islamisierung der Türkei anzustreben.

Die elf Verfassungsrichter stimmten zwar mit sechs zu fünf Stimmen für ein Parteiverbot, jedoch wurde das erforderliche Quorum von sieben Ja-Stimmen nicht erreicht. Gerichtspräsident Kilic sagte nach der Entscheidung: "Ich hoffe, dass dieses Ergebnis sehr genau analysiert und bewertet wird. Die betroffene Partei sollte die Botschaft ernst nehmen. Am Ende bedeutet dies eine Warnung."

"Warnschuss" für die AKP
Arbeitsminister Faruk Celik von der AKP sprach in einer ersten Reaktion von einem Sieg für die Demokratie in der Türkei. Ähnlich äußerte sich auch Parlamentspräsident Koksal Toptan. Ex-Außenminister Mümtaz Soysal, der früher der sozialdemokratischen Demokratischen Linkspartei (DSP) angehört hatte, wertete die finanziellen Sanktionen dagegen als Warnschuss an die AKP. Die Partei könne ihren Kurs nun nicht unverändert fortsetzen und müsse im Falle eines neuen Verfahrens mit einem Verbot rechnen.

Wäre die konservativ-islamische Partei verboten worden, hätten sich Regierungschef Erdogan, Staatspräsident Abdullah Gül und rund 70 weitere  AKP-Führungsmitglieder fünf Jahre lang nicht politisch betätigen dürfen. Dann wären auch Neuwahlen nötig geworden. Bei der Parlamentswahl vor einem Jahr hatte die AKP 47 Prozent der Stimmen erhalten.

Finanzmärkte reagieren positiv
Die Finanzmärkte hatten bereits in der Erwartung, dass die AKP nicht verboten würde, höher geschlossen. Die türkische Lira legte gegenüber dem Vortag im frühen Handel um zwei Prozent, die Aktienmärkte legten um sechs Prozent zu. Die Börse war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung schon geschlossen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrer Anklage in erster Linie auf Äußerungen Erdogans berufen. Der Regierungschef hatte gefordert, das islamische Kopftuch (türban) als religiöses und politisches Symbol in den Hochschulen zuzulassen. Im Februar 2008 hatte das Parlament auf Initiative der AKP per Verfassungsänderung eine Freigabe des Kopftuchs für Studentinnen durchgesetzt. Die Änderung wurde vier Monate später vom Verfassungsgericht zu Fall gebracht. Damit sind Frauen, die das islamisch geknüpfte Kopftuch (türban) in Hochschulgebäuden nicht ablegen wollen, weiterhin von einem Hochschulstudium ausgeschlossen.

Seit 1963 wurden 24 Parteien verboten
Seit der Gründung des türkischen Verfassungsgerichts im Jahr 1963 hat die Justiz nicht weniger als 24 politische Parteien verboten. In den vergangenen Jahrzehnten sind vor allem linke, kurdische und islamisch geprägte Parteien verboten worden. Hinter den häufigen Verfahren steht die in der türkischen Justiz weit verbreitete Annahme, dass der Staat vor politischen Bewegungen geschützt werden muss, wenn diese die Einheit oder die säkularen Grundsätze der Republik bedrohen.

Der spektakulärste Fall der vergangenen Jahre war das Verbot der islamistischen Wohlfahrtspartei (RP) im Jänner 1998, der Vorgängerin der AKP - bis wenige Monate vor ihrem Verbot hatte die RP mit Necmettin Erbakan noch den Ministerpräsidenten gestellt. Auch Gül und Erdogan sind aus dieser Partei hervorgegangen.

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