Handy-Urteil

Keine Roamingkosten für Inlandsgespräche

Österreich
10.07.2008 11:39
Wer im österreichischen Grenzgebiet unabsichtlich über ein ausländisches Handy-Netz telefoniert, muss dafür keine Auslandskosten zahlen. Das hat jetzt ein Wiener Gericht in einem Urteil entschieden, das für ähnliche Fälle als Präzedenzfall dienen könnte.

Das Bezirksgericht Wien-Donaustadt wies damit am Mittwoch eine entsprechende Klage des Telekom-Anbieters One ab. One hatte eine Wienerin geklagt, die sich weigerte, Roaming-Gebühren über 320 Euro zu bezahlen. Die Gebühren waren angefallen, nachdem ihr Sohn aus dem Burgenland Inlandsgespräche über ein Mobiltelefon geführt hatte, die wegen der Grenznähe jedoch über ein ungarisches Netz geleitet worden waren.

"Ein redlicher Nutzer eines Mobiltelefons muss damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren", heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Vertrag mit einem Handy-Betreiber beinhalte nicht die Willenserklärung, im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen. Abgewiesen wurde die Klage wohl auch deshalb, weil es keine Informations-SMS gegeben habe, dass man sich in einem ausländischen Netz befinde.

Dass jemand daheim Opfer von "Inlands-Roaming" wird, kommt immer wieder vor: Bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR sind seit Jahresbeginn 22 Fälle aktenkundig. Nicht immer wagen die Kunden bzw. ein Betreiber auch den Gang zu Gericht.

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