Herberstein-Prozess

Gutachten bescheinigt “grob fahrlässiges Handeln”

Österreich
26.06.2008 14:06
Um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit von Herberstein ist es beim Prozess in Graz am Donnerstag gegangen: Der Sachverständige Fritz Kleiner bescheinigte in seinem Gutachten dem Unternehmen "aus betriebswirtschaftlicher Sicht grob fahrlässiges Handeln", andererseits gestand er der Familie auch beträchtliche Vermögenswerte zu. Ohne die Zuschüsse des Landes Steiermark hätte allerdings schon 2002 die Zahlungsunfähigkeit eintreten können, so der Gutachter.

Kleiner führte detailliert aus, dass von 1993 bis 2004 die Entnahmen aus dem Betrieb stets höher als die Einlagen der Familie waren. Im Jahr 2000 lehnten mehrere Banken ab, der Familie Herberstein noch einen Kredit zu geben. Dazu Kleiner: "Banken leben vom Geld verleihen, nicht vom Nein sagen". Die Geldinstitute hatten offenbar daran gezweifelt, ob sie ihr Geld wieder sehen würden und die Absagen mit mangelnden Unterlagen und Ähnlichem begründet.

2,9 Millionen Euro vom Land
Gab es bis 2001 kleinere Subventionen, so kam mit der stillen Beteiligung des Landes Steiermark 2002, die mit einer Einlage von 2,9 Millionen Euro verbunden war, wieder Geld in die Kassa. Andernfalls wäre vielleicht zu diesem Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Diese Zahlungsunfähigkeit, so der Sachverständige, "hätte die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen gefährdet."

Man hätte Waldbesitz verkaufen können
Andererseits sei sehr wohl Vermögen vorhanden gewesen, das verkauft hätte werden können, allem voran der große Waldbesitz, räumte Kleiner ein. "Ich kann aber nicht sagen, wie schnell man Wald verkaufen kann", meinte der Gutachter.

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