BAWAG-Prozess

Letzter Tag der Plädoyers

Österreich
26.06.2008 20:18
Am 115. Tag im BAWAG-Prozess standen zum dritten und letzten Mal noch offene Schlussplädoyers der Verteidiger für ihre Mandanten am Programm. Der Anwalt von Wolfgang Flöttl, Herbert Eichenseder, forderte für seinen Klienten eine Berücksichtigung von zahlreichen Milderungsgründen bei der Bemessung der Strafhöhe. Die Verteidiger der beiden Ex-BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker sowie von Wirtschaftsprüfer Robert Reiter plädierten für Freispruch.

Da Flöttl bereits ein Teilgeständnis abgelegt habe, liege "eine Strafe in der Luft", meinte Eichenseder. Die hohe Schadenssumme sei zwar erschwerend, man könne dies aber bei der Bemessung der Strafhöhe nicht "eins zu eins" übernehmen. Allen Angeklagten droht laut Anklage eine bis zu zehnjährige Haftstrafe wegen Untreue.

Flöttl sei unbescholten, habe einen ordentlichen Lebenswandel, er habe sich selbst dem Verfahren gestellt und habe massiv an der Aufklärung mitgewirkt. Er sei zu seiner Verantwortung gestanden und stehe für seine Entscheidung, "die halt schief gegangen ist", gerade, sagte Eichenseder. Flöttl habe Unmengen an Kosten gehabt, um Unterlagen von Partnerbanken herbeizuschaffen. Er habe massiv an der Schadensgutmachung mitgearbeitet und er bemühe sich nach wie vor, aber: "Aus Kerkermauern ist noch nie Geld geflossen".

Flöttl sei kein Dieb und kein Lügner, er habe der BAWAG sogar helfen wollen, als er etwas die notleidenden Russland-Forderungen übernahm und als er - nach dem ersten großen Verlust 1998 - seine Bilder übertrug.

Geständnis "hinten und vorn nichts wert"
Flöttl sei ein Risikoinvestor, so sein zweiter Verteidiger Christian Hausmaninger. Jemand der risikoreich veranlage, könne entweder hoch gewinnen oder hoch verlieren - bis zum Totalverlust. Dieser Umstand sei allen Beteiligten an den BAWAG-Sondergeschäften bewusst gewesen. Flöttl habe aber immer vertragskonform gehandelt, das Risiko sei bei der BAWAG verblieben, sein Mandant sei von jeder Haftung freigestellt gewesen. Die BAWAG habe an Flöttl den Auftrag gegeben, hohe Gewinne zu machen. Hohes Risiko bei Geschäften einzugehen, sei nicht verboten. Das von Flöttl unterschriebene Geständnis, er habe vereinbarungswidrig gehandelt, sei "hinten und vorn nichts wert", so Eichenseder.

Den Beginn machten am Donnerstag die Verteidiger von Ex-BAWAG-Vorstand Hubert Kreuch. Sie plädierten für einen Freispruch ihres Mandanten. Kreuch sei weder in subjektiver noch in objektiver Weise strafbar zu machen, er habe die von der Anklagebehörde vorgeworfenen Delikte nicht begangen, sagte sein Anwalt Peter Schmautzer. Kreuch sei getäuscht worden.  Er sei nur für das Privatkundengeschäft, den Wohnbau und das Kommerzkundengeschäft zuständig gewesen. Die wirklich großen Geschäfte wie die Karibik-Geschäfte seien Chefsache gewesen, so Elisabeth Rech.

Schwarzecker nicht Teil der "Bank in der Bank"
"Wenn Sie nur den geringsten Zweifel haben, dass das, was in der Anklage steht, nicht so war, dann fällt das unter den Zweifelsgrundsatz", meinte Ernst Schillhammer, Verteidiger von Ex-BAWAG-Vorstand Josef Schwarzecker. Sein Mandant sei nicht Teil der "Bank in der Bank" gewesen, habe niemals dem Kreis der Eingeweihten angehört. Schwarzecker sei für das Funktionieren des technischen Bereichs in der Bank verantwortlich gewesen, um den er sich gekümmert hat. Nach dem letzten großen Verlust von Wolfgang Flöttl Anfang 2001 habe Schwarzecker - mit zwei anderen Vorständen, Hubert Kreuch und Christian Büttner - gesagt: "Stopp, hier geht's jetzt nicht weiter". Das hätte er auch schon nach dem ersten großen Flöttl-Verlust im Oktober 1998 gesagt, wenn ihm klar geworden wäre, was wirklich passiert ist.

Zum Abschluss der Plädoyers forderten die Anwälte des mitangeklagten ehemaligen Wirschaftsprüfers der  BAWAG, Robert Reiter, einen Freispruch für ihren Mandanten. Ein Wirtschaftsprüfer sei nicht das "Kindermädchen des Vorstands", Reiter sei aber im Prozess wie ein "sechstes Vorstandsmitglied" behandelt worden, sagte Anwalt Thomas Kralik. Reiter habe keinen Vorsatz auf Schädigung gehabt, "deswegen wird er freizusprechen sein". Reiter werde im BAWAG-Prozess leider in einen Topf mit den Vorständen geworfen. Ein Prüfer dürfe sich aber gar nicht ins operative Geschäft des Vorstands einmischen.

Reiter "erst im Nachhinein von Flöttl-Investments erfahren"
Von den Stiftungskonstruktionen in Liechtenstein habe Reiter erst erfahren, als die Stiftungen schon eingerichtet waren. Reiter habe erst im Nachhinein von neuen Investments mit Flöttl erfahren, wenn nämlich das Geld schon geflossen war. Die Anklage beziehe sich aber immer auf den Zeitpunkt, wenn das Geld die Bank verlassen hatte. Schon darum könne Reiter nicht verurteilt werden, denn zu einem Delikt, das bereits begangen ist, könne nicht beigetragen werden. Die Redepflicht der Wirtschaftsprüfer sei vom Gesetzgeber erst nach dem BAWAG-Skandal verschärft worden. Christoph Herbst, der zweite Anwalt Reiters, sprach sich gegen "Schwarz-Weiß-Malerei" im Wirtschaftsleben aus. Die von Wirtschaftsprüfer Reiter testierte Lösung sei eine vertretbare Lösung, aber sicher nicht die einzige.

Am Freitag ist verhandlungsfrei. Am Montag können die neun Angeklagten ein persönliches Schlusswort sprechen. Dann zieht sich das Schöffengericht zur Beratung zurück. Für 3. oder 4. Juli wird ein Urteil erwartet.

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