Prozesslawine?

Al Jaber droht AUA bei Klage mit Gegenklage

Österreich
20.06.2008 16:57
Der saudiarabische Investor Mohammed Bin Issa Al Jaber bereitet sich offensichtlich auf eine mögliche Schadenersatzklage durch die AUA wegen der nicht zustande gekommenen 150-Millionen-Euro-Investition vor und droht seinerseits mit einer Gegenklage. "In so einem Verfahren wird es aber nicht nur um die Abwehr der unberechtigten Forderungen der AUA gehen, sondern Scheich Al Jaber wird ohne Zweifel Gegenklage auf Schadenersatz gegen die AUA erheben", lässt Al Jaber über seine Rechtsanwältin Bettina Knötzl von der Anwaltskanzlei Wolf Theiss ausrichten.

Al Jaber reagiert damit auf Medienberichte, wonach sein geplatzter Einstieg bei der AUA ein teures gerichtliches Nachspiel haben dürfte. AUA-Anwälte würden bereits an einer saftigen Schadenersatzklage für den Fall feilen, dass man sich nicht auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags einigt.

Bisher hielt sich Al Jaber zurück
"Ich habe mir bisher im Interesse der AUA und aufgrund meiner Verbundenheit mit Österreich große Zurückhaltung auferlegt. Diese Geduld wird von der AUA nun aber über die Maßen strapaziert. Die AUA bewegt sich auf einem sehr riskanten Kurs", so Al Jaber am Freitag in einer ersten Reaktion.

"Wenn die AUA die Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes möchte, dann soll sie diese Gerichtsentscheidung gerne bekommen", sagt Knötzl. Die AUA habe ihre Pflichten gegenüber ihrem Verhandlungspartner Al Jaber - und auch gegenüber der Öffentlichkeit - wiederholt und bewusst grob verletzt. "Zu glauben, das Risiko der AUA bestünde lediglich in einer Ersatzpflicht für die Prozesskosten, ist blauäugig. Die AUA unterschätzt offenkundig die Folgen der dann auf sie zukommenden Prozesslawine", so Knötzl.

Experte: "Hochriskanter Prozess für die AUA"
Al Jaber hat in der Zwischenzeit auch den Linzer Jusprofessor Martin Karollus, Experte für Gesellschaftsrecht und Zivilrecht, beigezogen. Dieser spricht von einem "für die AUA hochriskanten Prozess". Keine Vertragsklausel könne die Anfechtung wegen bewusster Verletzung von Aufklärungspflichten oder arglistiger Täuschung ausschließen.

Auch sonst entstehe der Eindruck, dass weitere Risiken der AUA entweder gänzlich übersehen oder in ihrer Tragweite verkannt werden. So werde etwa der Inhalt relevanter Vertragsklauseln in den aktuellen Äußerungen unrichtig dargestellt. Es sei schwer vorstellbar, dass diese Einschätzung der Berater auch gegenüber den Organen der AUA so vertreten werde.

AUA: "Vertrag noch immer voll in Kraft"
Die Austrian Airlines kontern jüngste Aussagen Al Jabers. Der habe bis heute vor Gericht keinen Antrag auf Aufhebung des mit der AUA geschlossenen Vertrags eingereicht. Der Investitionsvertrag sei damit "noch immer voll in Kraft und vom Investor zu erfüllen - auch wenn medial anderes behauptet wird", teilt die AUA am Freitagnachmittag in einer Stellungnahme mit.

Um aus einem gültigen Vertrag wegen "Arglist" - so Al Jabers Argumentation - auszusteigen, müsse dieser Vertrag bei Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden. Dabei sei die behauptete Arglist zu beweisen, so die AUA. "Diese gerichtliche Vertragsaufhebung ist aber bis heute nicht beantragt worden. Der Vertrag ist daher noch immer voll in Kraft und somit vom Investor zu erfüllen - auch wenn medial anderes behauptet wird", hieß es von Seiten der Airline.

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