Als „lebensnah“ bezeichnete OLG-Senatspräsident Georg Wiesinger die Beweiswürdigung von Richterin Xenia Hultsch. Das Schlepper-Urteil wurde daher, wie berichtet, auch bestätigt.
In einem neuen Prozess muss geklärt werden, ob Gumpinger gewerbsmäßig gehandelt und Geld veruntreut hat. So schnell wird der Landlerhilfe-Chef nicht auf der Anklagebank Platz nehmen. „Zuerst muss das OLG-Urteil schriftlich ausgefertigt werden“, erklärt Pressesprecher Hofrat Karl Makovsky vom Landesgericht Linz. Dann wird es Richterin Xenia Hultsch, beziehungsweise - weil sie in Karenz ist - einem Vertreter zugestellt. Der muss sich - wie sie es auch müsste - für befangen erklären. „Ein Zufallsgenerator entscheidet über den neuen Richter, der sich erst einlesen muss.“
Im neuen Prozess wird auch die Strafe festgesetzt. Der Strafrahmen für das rechtskräftige Delikt der Schlepperei beträgt bis zu ein Jahr Haft.
Foto: Chris Koller
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