Zu Silvios Gunsten

Teilerfolg für Berlusconi in Korruptionsprozess

Ausland
18.06.2008 16:36
In seinem Kampf gegen eine Verurteilung im Mailänder Korruptionsprozess, in dem er auf der Angeklagtenbank sitzt, konnte der italienische Regierungschef Silvio Berlusconi am Mittwoch einen Erfolg feiern, musste aber auch eine Niederlage hinnehmen. Die Mailänder Oberstaatsanwältin Laura Bertolè Viale lehnte am Mittwoch den Antrag Berlusconis ab, der einen Richterwechsel in dem in Mailand laufenden Korruptionsprozesses gegen ihn gefordert hatte.

Die Richterin, die in dem Fall urteilen müsse, sei voreingenommen, meinten die Verteidiger Berlusconis. Die Oberstaatsanwältin erwiderte, es gebe keinerlei Feindseligkeit gegenüber Berlusconi. Der Prozess, der in die Endphase getreten ist, bleibt in Mailand.

Bisher keine Verurteilung Berlusconis
Der Medienunternehmer muss sich in Mailand wegen des Vorwurfs verantworten, er habe dem britischen Juristen David Mills 1997 einen Betrag von mindestens 600.000 Dollar gezahlt. Dafür habe Mills angeblich in zwei früheren Verfahren bewusst falsche Aussagen gemacht. Mills, der Ex-Mann von Tessa Jowell, der britischen Ministerin für die Olympischen Spiele in London 2012, ist gemeinsam mit Berlusconi angeklagt. Berlusconi hat schon mehrfach wegen Korruption vor Gericht gestanden. Bisher wurde er entweder freigesprochen oder das Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt.

Berlusconi hat jedoch auch Grund zum Feiern. Im Senat setzte er am Mittwoch eine umstrittene Gesetzesänderung durch, von der er als Angeklagter im Korruptionsprozess persönlich stark profitieren könnte. Mit überwältigender Mehrheit stimmten die Senatoren für einen Gesetzeszusatz, nach dem unter anderem ein laufendes Verfahren gegen den Premier für ein Jahr ausgesetzt werden müsste. Die regierende Mitte-Rechts-Allianz rechtfertigten den Schritt als Entlastung der Gerichte, die damit mehr Freiraum für die Verfolgung schwerer Straftaten wie Mafia-Vergehen erhalten würden.

Opposition über Gesetzesänderung empört
Das neue Gesetz sieht vor, alle Prozesse zu Vergehen, die vor Mitte 2002 begangen wurden, ein Jahr lang auszusetzen, außer wenn es sich um Gewaltverbrechen, Organisierte Kriminalität, Arbeitsunfälle oder Straftaten, auf die mehr als zehn Jahre Haft stehen, handelt. Bei der Abstimmung im Senat verließen die Parlamentarier der Opposition aus Protest den Saal.

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