BAWAG-Prozess

Zeuge Huber kam freiwillig zum zweiten Mal

Österreich
11.06.2008 20:42
Der bereits am 99. Verhandlungstag befragte Zeuge, der frühere BAWAG-Mitarbeiter Dieter Huber, trat am 107. Verhandlungstag am Mittwoch freiwillig noch einmal in den Zeugenstand. Er sei bei der ersten Ladung sehr kurzfristig verständigt worden, nun habe er sich nach Lektüre des OeNB-Berichts besser erinnert, so der nur kurz - vom April 2000 bis Mai 2001 - in der BAWAG beschäftigt gewesene Mann. "Die Sache hat mir keine Ruhe gelassen", erläuterte Huber seinen neuerlichen Zeugenauftritt vor Gericht.

Er könne sich nun erinnern, dass er sehr wohl mit den UniBonds befasst gewesen war, ergänzte Huber - bei seiner ersten Zeugenaussage konnte er sich daran nicht mehr erinnern. Diesbezüglich sei ein Repo-Geschäft geplant gewesen, was aber seiner Erinnerung nach nicht zustande gekommen wäre. Er selber habe aber keinen Anleiheverkauf an den US-Broker Refco entriert, dazu wäre er auch von seiner Position her nicht in der Lage gewesen, so der Zeuge. Die UniBonds waren die neuen Veranlagungen der BAWAG bei Wolfgang Flöttl, nach dessen Verlusten waren sie wertlos.

Richterin freut sich über freiwilliges Erscheinen
Der Anwalt von Wolfgang Flöttl, Christian Hausmaninger, hielt dem Zeugen dann eine Überweisung vom Jänner 2001 vor, die mit "MAG. HUBER" (in Großbuchstaben) unterzeichnet war. "Können Sie ausschließen, dass Sie in Großbuchstaben unterschrieben haben?" löcherte der Anwalt. Auch dazu habe er keine Wahrnehmung, meinte der Zeuge - die eindringliche Befragung führte im Gerichtssaal zu Heiterkeit. Er habe noch nie erlebt, dass ein Zeuge freiwillig noch einmal erscheine, erklärte der Anwalt mit Misstrauen. "Ich freue mich, wenn Zeugen freiwillig kommen", entgegnete die belustigte Richterin Claudia Bandion-Ortner. "Es ist für mich eigentlich kein Vergnügen", so der Zeuge.

BAWAG-Vorstandsprotokolle gefälscht?
Bereits am Vormittag wurde ein Beweisantrag des Verteidigers von Ex-BAWAG-Vorstand Hubert Kreuch, Peter Schmautzer, angenommen. Demnach soll eine kriminaltechnische Untersuchung der Vorstandsprotokolle klären, ob diese möglicherweise gefälscht bzw. nachträglich verändert wurden. Die kriminaltechnische Untersuchung solle den Prozess nicht verzögern, sie könne in einigen Tagen erfolgen, beruhigte die Richterin.

Die Protokolle seien als "lose Blatt-Sammlung" im Büro von Vorstandschef Helmut Elsner aufbewahrt worden, erläuterte Anwalt Schmautzer. Seiner Ansicht nach habe man etwa Unterschriften von einem Protokoll genommen und einem anderen Protokoll zugefügt. "Gefälschte Protokolle der BAWAG gibt's nicht", betonte Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner. "Und optimierte Protokolle?", fragte Richterin Claudia Bandion-Ortner nach. Schmautzer beanstandete, wieso in einem Vorstandsprotokoll von der Gewährung eines Kredits an eine der vier Stiftungen in Liechtenstein die Rede sein könne, obwohl die Stiftungen erst nach der Bekanntgabe des ersten großen Verlusts von Wolfgang Flöttl eingerichtet worden waren. "Das kann ich Ihnen nicht erklären", antwortete Elsner.

Elsner: "Frau Rat, Sie können nix dafür!"
Der ehemalige Bank-Chef empörte sich dann über sein früheres Institut, wo Teilbilanzen aus früheren Jahren nicht mehr vorhanden seien. Er selber habe veranlasst, alles auf Mikrofilmen festzuhalten. Die BAWAG sage aber, es gebe keine Aufbewahrungspflicht, hielt die Richterin dem empörten Angeklagten entgegen. "Frau Rat, Sie können nix dafür, aber ich bezweifle die Wahrhaftigkeit der BAWAG", meinte Elsner.

Der frühere BAWAG-Vorstand Christian Büttner argumentierte erneut, dass er von anderen Vorständen ausgegrenzt worden wäre. "Die Dinge sind bewusst an mir vorbeigeführt worden", meinte Büttner. Heute tue es ihm leid, dass er überhaupt jemals zur BAWAG gegangen sei, er hätte stattdessen 1996 in London bleiben sollen. Büttner beschuldigte Johann Zwettler, damals BAWAG-Vorstand und später BAWAG-Chef, er habe ihm die Flöttl-Bilder als Sicherheiten für die Flöttl-Verluste dargestellt. Laut einem von Büttner privat verfertigten Protokoll habe ihm Zwettler gesagt, die Bilder seien je 100 Millionen Dollar wert. Zwettler bestritt dies entschieden.

Unschlüssiges Aufteten von Büttner
Für die Rolle Büttners könnte sich negativ auswirken, dass er sich schon damals zur Zeit der Verluste mit einem Anwalt abgesprochen hatte, also offenbar Verdacht geschöpft habe. Umgekehrt könne Büttner auch darauf pochen, er sei ausgegrenzt und getäuscht worden, hieß es am Rande der Verhandlung. Büttner hatte sich im Oktober 1998 im Vorstand als einziger gegen die Fortführung der Geschäfte mit Wolfgang Flöttl ausgesprochen. Die Bilanz für das Jahr 2000, wo Flöttl-Verluste von inzwischen über eine Milliarde Euro nicht erwähnt wurden, hatte Büttner allerdings mit unterschrieben.

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